Steueroptimierung für Unternehmer: Lohn oder Dividende?
Inhaber einer AG oder GmbH sollten den Gewinn des Unternehmens regelmässig ins Privatvermögen überführen, sonst kommt es spätestens bei der Firmenübergabe an einen Nachfolger zu Problemen. Die Erfahrung zeigt: Oft ist es steuerlich attraktiver, mehr Lohn als Dividende zu beziehen.
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Die Unternehmenssteuerreform II hat die Doppelbesteuerung von Dividenden abgeschwächt. Aufgrund der Steuerreform, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, fällt diese Steuerermässigung allerdings beim Bund und in einzelnen Kantonen nicht mehr so gross aus.
Für viele Inhaber von Aktiengesellschaften und GmbHs ist es seither steuerlich noch vorteilhafter, mehr Lohn und weniger Dividende zu beziehen. Das gilt vor allem, wenn die PK-Lösung so optimiert wird, dass die Sparbeiträge und das Potenzial für freiwillige Einkäufe möglichst hoch ausfallen.
Dazu ein Beispiel: Ein kleines Unternehmen in Zürich erwirtschaftet einen Gewinn vor Inhaberlohn und Dividende von 276'000 Franken. Davon bezieht der Inhaber 100'000 Franken als Dividende, den Rest als Lohn. Nach Abzug der Beiträge an die 1. Säule, der Sparbeiträge an die Pensionskasse und der Steuern bleiben netto 191'000 Franken.
Wenn sich der Inhaber hingegen nur 20'000 Franken als Dividende auszahlt und den Lohn erhöht, steigen die Beiträge an die erste und zweite Säule. Weil gleichzeitig der Gewinn kleiner ausfällt, zahlt das Unternehmen dafür deutlich weniger Ertragssteuern.
Das verfügbare Einkommen nimmt zwar um 5000 Franken ab (siehe Nettobezüge nach Steuern). Unter dem Strich bleiben dem Unternehmer mit dem höheren Lohn jedoch 11'000 Franken mehr als mit der hohen Dividende. Die Differenz ergibt sich aus den höheren Sparbeiträgen, die aufgrund des höheren Lohns in die Pensionskasse eingezahlt werden.
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Die Vergleichsrechnung vernachlässigt die zusätzlichen Steuern, die beim Bezug des PK-Guthabens anfallen. Im Gegenzug sind aber auch die Vermögenssteuern nicht berücksichtigt, die bei der Auszahlung von Unternehmensgewinnen in Dividendenform fortan zu zahlen sind. Guthaben in der Pensionskasse sind dagegen von der Vermögenssteuer befreit.
Hohe Lohnbezüge haben in Kombination mit einer optimierten PK-Lösung den Vorteil, dass sich die Sparbeiträge und das Potenzial für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse erhöhen. Mit Einkäufen in die Pensionskasse lässt sich das steuerbare Einkommen zusätzlich senken.
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