Steuern

Unternehmensgewinne steuergünstig in das private Vermögen überführen

Steuerlich fahren Unternehmer in der Regel besser, wenn sie sich den Gewinn, der für den Betrieb nicht notwendig ist, regelmässig als Lohn oder Dividende auszahlen, statt ihn im Unternehmen zu horten.

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Markus Stoll
Steuerspezialist

Inhaber einer Aktiengesellschaft oder GmbH, die sich den Gewinn ihrer Firma als Dividende auszahlen, müssen ihn gleich zweimal versteuern: Auf dem Gewinn fallen Ertragssteuern an und auf der Dividende Einkom­menssteuern. Wegen dieser Doppelbesteuerung behalten viele Firmeninhaber ihre Gewinne lieber im Unternehmen zurück, als sie in privates Vermögen umzuwandeln.

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Langfristig geht diese Rechnung oft nicht auf, weil bei einem späteren Verkauf der Firma nämlich unter Umständen umso höhere Steuern anfallen. Zudem lassen sich Firmen mit hohen Reserven, die für den Betrieb nicht nötig sind, schwerer verkaufen oder vererben als solche, die nur über betrieblich sinnvolle Rücklagen verfügen. Unternehmer sollten sich deshalb die nicht betriebsnotwendigen Gewinne besser regelmässig in Form von Lohn oder Dividenden auszahlen.

Für Bezüge in Form einer Dividende spricht, dass auf diesen Ausschüttungen keine AHV-Beiträge fällig werden, sofern die Eigentümer einen angemessenen Lohn beziehen. Gleichzeitig besteuern der Bund und fast alle Kantone nur einen Teil der Dividenden, falls die Beteiligung am Unternehmen mindestens 10 Prozent beträgt. Beim Bund beträgt der steuerbare Anteil 70 Prozent. In den Kantonen ist er unterschiedlich, wobei für alle Kantone gilt, dass mindestens 50 Prozent der Dividenden besteuert werden müssen.

Im Gegensatz zu Dividenden fallen auf Lohnbezügen AHV-Beiträge an. Trotzdem kann es für Unternehmer attraktiver sein, mehr Lohn als Dividende zu beziehen, weil dadurch ihr Spielraum für eine Steueroptimierung im Rahmen der Pensionskasse steigt.

Die gesetzlichen Möglichkeiten besser ausschöpfen

Die steuerlichen Folgen von Lohn- und Dividenden­bezügen lassen sich mit frei­willigen Einkäufen in die Pensionskasse ab­federn. Es lohnt sich deshalb, beim Pensionskassen-Vorsorge­plan die gesetzlichen Mög­lichkeiten voll auszuschöpfen. Werden der versicherte Lohn und die jähr­lichen Sparbeiträge erhöht, senken die zusätzlichen Sparprämien das steuerbare Einkommen. Und mit dem Ausbau der Vorsorgeleistungen wird auch das Einkaufs­potenzial oft deutlich grös­ser.

Viele Inhaber von Einzel- oder Personengesellschaften haben keine zweite Säule aufgebaut, oder sie ist völlig ungenügend. Ein Auf- oder Ausbau ist deshalb sinnvoll. Sonst sind sie am Ende ihrer Erwerbs­tätigkeit allein auf den Erlös aus dem Verkauf der Firma angewiesen, damit sie im Ruhestand  ein ausreichendes Einkommen ha­ben.