Viele Teilzeitarbeitende haben Lücken in ihrer Vorsorge
Wer das Pensum reduziert, ist oft weniger gut für die Zeit nach der Pensionierung abgesichert. Es gibt aber einige Möglichkeiten, um Lücken zu schliessen.
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Teilzeitarbeit kann zu massiven Einbussen bei der Altersrente führen. Vor allem Frauen sind davon betroffen. Denn oft sind sie es, die in einem reduzierten Pensum arbeiten – und so weniger verdienen und weniger fürs Alter vorsorgen. Wer Teilzeit arbeitet, sollte diese Punkte sorgfältig prüfen:
AHV
Nur wer eine lückenlose Beitragsdauer und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88’200 Franken erzielt hat, bekommt die monatliche Maximalrente von 2450 Franken. Teilzeitarbeitende schaffen das kaum. Oft erhalten sie die minimale AHV-Rente von 1225 Franken im Monat.
In die AHV muss man mindestens 514 Franken im Jahr einzahlen. Wer Kinder aufzieht oder sich um pflegebedürftige Verwandte kümmert, kann sich Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen lassen.
Tipp: Fehlen Beiträge, wird die AHV-Rente gekürzt. Klären Sie frühzeitig ab, ob das bei Ihnen der Fall ist. Fehlende Beiträge kann man innerhalb von fünf Jahren nachzahlen und so die Rente aufbessern. Bei der AHV-Ausgleichskasse und online können Sie Ihren persönlichen Ausweis bestellen.
Berufliche Vorsorge
Viele Teilzeitarbeitende haben Lücken in der beruflichen Vorsorge. Das hat vor allem zwei Gründe:
- Es gibt eine "Eintrittsschwelle": Nur wer mindestens 22’050 Franken im Jahr verdient, ist über den Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert.
- Für die Höhe der Beiträge und der Pensionskassenrente ist der Koordinationsabzug von aktuell 25'725 Franken entscheidend. Dieser wird vom Einkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Wer also zum Beispiel 40’000 Franken verdient, ist nur mit 14‘275 Franken versichert (40’000 minus 25'725 Franken).
Je nach Arbeitgeber und Pensionskasse gilt auch bei kleineren Pensen der volle Koordinationsabzug. Das führt zu tieferen Beiträgen und zu niedrigeren Renten. Aus diesem Grund ist die berufliche Vorsorge vieler Frauen ungenügend. Die Politik will dieses Problem zwar korrigieren und den Koordinationsabzug im Rahmen der BVG-Reform halbieren. Die Reform steckt derzeit aber im Parlament fest.
Tipp: Es kann noch Jahre dauern, bis die BVG-Reform in Kraft tritt. Warten Sie also nicht. Fortschrittliche Pensionskassen passen schon heute den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad an. Das führt zu einem höheren versicherten Lohn, höheren Pensionskassenbeiträgen und somit zu besseren Leistungen aus der Pensionskasse. Wenn Sie eine neue Teilzeitstelle suchen, prüfen Sie, wie «teilzeitfreundlich» die Vorsorgeeinrichtung Ihres potenziellen Arbeitgebers ist. Nutzen Sie zudem Möglichkeiten, um freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen. So können Sie Ihre Altersvorsorge aufbessern - und dabei Steuern sparen.
Säule 3a
Auch in der dritten Säule lassen sich allfällige Vorsorgelücken schliessen. Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf auch in die Säule 3a einzahlen. Teilzeitarbeitende mit Pensionskassenanschluss können höchstens 7056 Franken einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Einkommens, höchstens aber 35'280 Franken.
Tipp: Zahlen Sie wenn möglich den Maximalbetrag oder zumindest einen Teil davon ein. Verpasste Jahre können Sie nicht nachholen. Die bezahlten Beiträge können Sie in der Steuererklärung abziehen und so Steuern sparen. Wie viel kleiner Ihre Steuerrechnung wird, erfahren Sie im Online-Rechner des VZ.
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