QR-Rechnung und eBill

So stellen Sie Ihren Zahlungsverkehr um

Ab 1. Oktober 2022 werden Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet. QR-Rechnungen und eBill machen es für alle einfacher, Rechnungen auszustellen und zu bezahlen, auch im VZ Finanzportal. Bitte beachten Sie die folgenden Änderungen.

Rechnungsempfänger

1. Rechnungen bezahlen

Ab 1. Oktober 2022 werden in der Schweiz nur noch Rechnungen mit IBAN oder QR-Code verarbeitet. Das heisst für Sie:

  • Sie können orange und rote Einzahlungsscheine noch für Zahlungsaufträge oder Online-Zahlungen verwenden, wenn das Ausführungsdatum vor dem 30. September 2022 liegt.
  • Ab 1. Oktober werden nur noch QR-Rechnungen verarbeitet. Wenn Sie danach noch Einzahlungsscheine bekommen, müssen Sie beim Rechnungssteller eine QR-Rechnung verlangen.

Tipp: Prüfen Sie, ob der Rechnungssteller eBill akzeptiert. Lesen Sie hier, wie eBill funktioniert, und was die Vorteile sind.

2. Dauerauftrag neu einrichten

Daueraufträge ohne IBAN oder QR-Code sind ab 1. Oktober nicht mehr gültig. Sie müssen gelöscht und neu erfasst werden. So gehen Sie vor:

  • Loggen Sie sich ins VZ Finanzportal ein und rufen Sie im linken Bereich unter "Zahlungen" Ihre Daueraufträge auf.
  • Prüfen Sie bei jedem Auftrag das Konto des Begünstigten:
    • Wenn dort eine IBAN steht (z.B. CH12 3456 7890 1234 5678 9), müssen Sie nichts unternehmen.
    • Steht dort eine Kontonummer (z.B. 01-234567-8), müssen Sie den Dauerauftrag löschen und mit einer IBAN oder QR-Rechnung neu erfassen. Wenn Sie die IBAN nicht kennen, fragen Sie beim Zahlungsempfänger nach.

Tipp: Überprüfen Sie auch, ob alle Ihre Zahlungsvorlagen eine IBAN enthalten.

3. Lastschriftverfahren (LSV)

Hier gibt es grundsätzlich keinen Handlungsbedarf.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, Ihre LSV-Zahlungen auf eBill umzustellen.

Rechnungssteller

1. Rechnung ausstellen

Ab 1. Oktober 2022 werden in der Schweiz nur noch Rechnungen mit IBAN oder QR-Code verarbeitet. Senden Sie Ihren Kundinnen und Kunden am besten ab sofort QR-Rechnungen, damit Ihnen die Zahlungen lückenlos gutgeschrieben werden.

2. Dauerauftrag neu einrichten

Daueraufträge, die mit Einzahlungsscheinen eingerichtet wurden (z.B. Wohnungsmiete), müssen neu erfasst werden. Senden Sie Ihren Kundinnen und Kunden QR-Rechnungen zu und weisen Sie sie darauf hin, dass sie alte Daueraufträge löschen und durch die neue QR-Rechnung ersetzen müssen.

3. LSV-Einzug

Hier gibt es grundsätzlich keinen Handlungs-bedarf. Wenn Sie Ihren Kundinnen und Kun-den die Zahlung erleichtern möchten, können Sie sich bei eBill registrieren. Mehr dazu lesen Sie hier.

4. Software für Rechnungsstellung und Zahlungsabgleich

Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten, wenn Ihre Software keine QR-Rechnungen generieren kann. Besprechen Sie eine Umstrukturierung Ihrer Debitoren-Stammdaten und die Umstellung Ihrer Kontoauszüge und Avisierungen von V11 (ESR) zu camt.053/camt.054 (QR).

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie für die Umstellung die QR-IBAN Ihres Kontos beim VZ? Kontaktieren Sie unseren Helpdesk unter +41 58 411 88 88 (Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr).

Mehr über die QR-Rechnung erfahren
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