Kann ein Arbeitnehmender aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht arbeiten, können Ansprüche aus unterschiedlichen Versicherungen entstehen. Das können Taggeld- oder Rentenleistungen aber auch die Prämienbefreiung in der Pensionskasse sein.
Wichtig ist, die Leistungsansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Verspätete Anmeldungen können zu Leistungsreduktionen oder schlimmstenfalls sogar zu Leistungsverweigerungen führen. Dieses Merkblatt zeigt Arbeitgebern auf, welche Fristen eingehalten werden müssen.