Die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses stellt aus steuerlicher Sicht ein Naturaleinkommen dar, das in Form des Eigenmietwerts zu versteuern ist. Im Gegenzug lassen sich die Hypothekarzinsen und die Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft in der Steuererklärung vom Eigenmietwert abziehen.
Der Eigenmietwert und die sehr tiefen Hypothekarzinsen führen dazu, dass die meisten Eigenheimbesitzer heute mehr Steuern zahlen, als wenn sie kein Eigenheim hätten. Ende 2024 hat das Parlament beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen. Weil eine Gesetzesänderung nötig ist, haben die Stimmberechtigten das letzte Wort. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.