Vor hundert Jahren war das Familienbild eng gefasst: Patchwork-Familien und Scheidungen waren die Ausnahme und Konkubinat ein Tabu. Auf solche Beziehungen war unser Erbrecht nicht zugeschnitten. Darum wurde es auf den 1. Januar 2023 angepasst.
Erblasser erhalten mehr Freiheiten, wem sie ihr Vermögen zukommen lassen möchten. Gleichzeitig wird es für Unternehmerinnen und Unternehmer einfacher, ihre Firma zu vererben.
Dieses Merkblatt zeigt auf, was sich geändert hat und weshalb man bereits bestehende Testamente und Erbverträge jetzt überprüfen sollte.