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Nachträglich in die Säule 3a einzahlen: Das sollten Sie wissen

Ab 2025 können sich Erwerbstätige nachträglich in die Säule 3a einkaufen. Das hat der Bundesrat entschieden. Bisher waren solche Nachzahlungen nicht möglich. Wer nichts eingezahlt hatte, konnte das in den Folgejahren nicht nachholen. Und wer weniger als den 3a-Maximalbetrag überwiesen hatte, konnte die dadurch entstandene Beitragslücke nicht durch eine spätere Nachzahlung schliessen. Das ändert sich nun. Allerdings gelten einige Einschränkungen. Viele Erwerbstätige fragen sich darum, ob und wie sie von der neuen Regelung profitieren können.

Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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