Wer für das Geld von unmündigen Kindern oder urteilsunfähigen Erwachsenen verantwortlich ist, muss strenge Auflagen einhalten. Ein Beistand oder Vormund ist verpflichtet, das Vermögen der betroffenen Person sorgfältig zu verwalten, seinen Wert zu erhalten oder wenn möglich zu vermehren.
Dieses Merkblatt zeigt, worauf Beistände und Vormunde bei der Vermögensverwaltung achten und welche gesetzlichen Anforderungen sie einhalten müssen.