Merkblatt

Ein Willensvollstrecker entlastet Ihre Erben

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kostenlos

Die Hinterbliebenen sind mit der Erbteilung oft überfordert – selbst wenn der Erblasser seinen Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag geregelt hat. Wenn Streit unter Erben ausbricht, kann es manchmal Jahre dauern, bis das Erbe geteilt wird. Die Erben vernachlässigen in so einer Situation oft die Verwaltung des Nachlassvermögens. Das kann sie viel Geld und Nerven kosten.

Der Erblasser kann solchen Problemen vorbeugen, indem er in seinem Testament oder einem Erbvertrag einen geeigneten Willensvollstrecker respektive eine Willensvollstreckerin einsetzt. Diese Person setzt den letzten Willen des Erblassers um. Auch sorgt sie für eine effiziente Erbteilung und sucht bei Streitigkeiten unter den Erben kompromissfähige Lösungen. Das macht für die Hinterbliebenen vieles leichter.

Das Merkblatt zeigt auf, was bei der Einsetzung eines Willensvollstreckers zu beachten ist.

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