Vorsorge

Auszahlung der Säule 3a: Das sollten Sie wissen

Beim Bezug des 3a-Guthabens fallen Steuern an. Wer seine Steuerbelastung rechtzeitig optimiert, kann unter Umständen Tausende von Franken sparen.

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Peter Meier
Pensionierungsexperte
Publiziert am
18. September 2024

Wann kann ich meine Säule 3a auszahlen lassen?

Das angesparte 3a-Guthaben kann im Normalfall frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters (Referenzalter) bezogen werden. Ein früherer Bezug ist nur möglich für die Finanzierung eines Eigenheims (beim Kauf oder für die Amortisation der Hypothek), bei einer Auswanderung, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie bei Invalidität und Tod.

Merkblatt
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Tipps zur Säule 3a

Das Merkblatt informiert, wo und wann sich Einzahlungen am meisten lohnen, und wie man am besten vorgeht.

Der Bezug des 3a-Guthabens lässt sich auch hinauszögern, falls man nach Erreichen des Referenzalters weiterarbeitet. Spätestens nach fünf Jahren muss das Guthaben aber definitiv ausgezahlt werden. Männer können den Bezug also bis längstens Alter 70 aufschieben, sofern sie so lange arbeiten.

Darf ich im Jahr der Auszahlung noch in die dritte Säule einzahlen?

Ja, Sie müssen einfach zum Zeitpunkt der Einzahlung berechtigt sein, überhaupt in die Säule 3a einzahlen zu dürfen – also entweder erwerbstätig sein oder Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. Einzahlungen sind auch im Jahr noch erlaubt, in dem Sie in Pension gehen und Ihr 3a-Guthaben beziehen müssen. Den Betrag müssen Sie aber vor dem Datum Ihrer Pensionierung einzahlen.

Wie hoch sind die Steuern beim Bezug des 3a-Guthabens?

Kapitalleistungen aus der Säule 3a und aus der zweiten Säule gelten steuerlich als Einkommen. Allerdings werden sie nicht gleich stark besteuert wie das Erwerbseinkommen. Beim Bund etwa beträgt die Kapitalauszahlungssteuer nur ein Fünftel der sonst üblichen Einkommenssteuer. 

Merkblatt
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Vorsorgeguthaben beziehen: So zahlen Sie weniger Steuern

Wie Sie Ihre Steuerbelastung optimieren und Tausende von Franken sparen können, erfahren Sie aus diesem Merkblatt.

Bei den Kantonen gibt es grosse Unterschiede. Ein Verheirateter, der sich mit 65 zum Beispiel 150’000 Franken aus der Säule 3a auszahlen lässt, muss in Schwyz rund 3300 Franken an den Fiskus abliefern, in Basel dagegen fast 10’000 Franken (siehe Tabelle weiter unten). Davon gehen rund 1100 Franken an den Bund, unabhängig vom Wohnort.

Die Steuersätze sind beim Bund und in den meisten Kantonen wie bei der Einkommenssteuer progressiv. Je höher also das ausbezahlte Kapital, desto höher der Steuersatz. Nur Glarus, Obwalden, St. Gallen, Thurgau und Uri besteuern Kapitalbezüge linear. Alle Steuerpflichtigen zahlen in diesen Kantonen auf Kapitalleistungen einen fixen Prozentsatz an Staats- und Gemeindesteuern – unabhängig von der Höhe der Auszahlung. Einige Kantone wenden eine Mischform an, Basel-Landschaft zum Beispiel einen fixen Steuersatz von 2 Prozent für die ersten 400’000 Franken und 6 Prozent für den übersteigenden Betrag, zusammen maximal 4,5 Prozent. 

Wer im Ausland wohnt, wenn er Geld aus der Säule 3a bezieht, zahlt eine Quellensteuer anstelle der Kapitalauszahlungssteuer. Die Quellensteuer ist in einigen Kantonen tiefer als die Kapitalauszahlungssteuer. Steuerlich massgebend ist dann jedoch nicht der Wohnort des Kapitalbezügers, sondern der Kanton, in dem die jeweilige 3a-Vorsorgestiftung ihren Sitz hat. Lässt sich die Quellensteuer im neuen Wohnsitzland nicht zurückfordern, kann es ratsam sein, das 3a-Guthaben zu einer Vorsorgestiftung mit Sitz in einem Kanton mit niedrigen Quellensteuern zu transferieren und es erst dann zu beziehen. Welche Kantone dafür in Frage kommen, zeigt unser Vergleich der Quellensteuern.

Mit unserem Steuerrechner können Sie schnell und einfach die Steuerbelastung an Ihrem Steuerdomizil berechnen.

Wie kann ich Steuern sparen bei der Auszahlung der Säule 3a?

Für die Berechnung der Steuern werden alle Bezüge aus der zweiten und dritten Säule im gleichen Jahr zusammengezählt, was wegen der Progression in der Regel zu einem höheren Steuersatz führt. Auch Kapitalbezüge des Ehepartners werden in den meisten Kantonen hinzugerechnet. Die Guthaben der Säule 3a und der Pensionskasse sollten daher möglichst gestaffelt über mehrere Jahre verteilt bezogen werden. 

Bei einem 3a-Bezug von 150’000 Franken betragen die Steuern in Aarau 6854 Franken (siehe Tabelle). Bezieht der Steuerpflichtige je 75’000 Franken in verschiedenen Jahren, spart er bei den gegenwärtig geltenden Steuertarifen 2922 Franken. Bei einem Bezug von dreimal 50’000 Franken erhöht sich die Steuerersparnis auf 3611 Franken. In Zürich, Chur, Frauenfeld und weiteren Orten lässt sich die Steuerbelastung in diesem Beispiel mit drei gestaffelten Bezügen immerhin um fast 1000 Franken senken.

Ein 3a-Konto kann man in der Regel nur als Ganzes auflösen. Teilbezüge sind nur erlaubt für die Finanzierung von Wohneigentum. Wer sein 3a-Guthaben gestaffelt beziehen möchte, verteilt entweder seine jährliche Einzahlung auf verschiedene Konten oder eröffnet nach einiger Zeit weitere Konten. 

Achtung: Hat man bei derselben Bank ein normales 3a-Konto und ein 3a-Wertschriftenkonto, schreibt die Bank bei der Auszahlung den Verkaufserlös der Wertschriften in der Regel dem normalen 3a-Konto gut, womit die Möglichkeit einer gestaffelten Auszahlung der beiden Guthaben entfällt.