Grosses Sparpotenzial mit gestaffelten Bezügen
Wer Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart leicht mehrere Tausend Franken.
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Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge eines Jahres zusammen, häufig auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Nach Möglichkeit verteilt man die Bezüge also besser auf mehrere Steuerperioden.
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Dafür gibt es genügend Spielraum: Das Säule-3a-Kapital kann man bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen. Das Gleiche gilt für Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen.
Andererseits lässt sich der Bezug von Freizügigkeitsguthaben um bis zu fünf Jahre aufschieben, falls das Reglement der Freizügigkeitsstiftung diese Möglichkeit vorsieht. Im Rahmen der AHV-Revision hat der Bundesrat beschlossen, die Möglichkeit eines aufgeschobenen Bezugs nach Ablauf einer Übergangsfrist von fünf Jahren auf Personen zu beschränken, die nach 65 weiter arbeiten. Spätestens am 31. Dezember 2029 müssen sich daher alle, die im AHV-Alter und nicht mehr erwerbstätig sind, ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen.
Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf auch den Bezug seiner 3a-Guthaben aufschieben. Spätestens fünf Jahre nach Erreichen des regulären AHV-Alters muss man sein Guthaben aber auf jeden Fall beziehen.
Das Pensionskassenguthaben wird hingegen mit der Pensionierung fällig. Vorzeitige Bezüge sind nur in wenigen Fällen möglich, unter anderem für den Kauf eines Eigenheims oder für die Amortisation der Hypothek auf dem Eigenheim, wenn man auswandert oder sich selbstständig macht.
Sie gehen vor dem frühesten Zeitpunkt in Pension, den Ihre Pensionskasse für eine Frühpensionierung vorsieht? Oder Sie werden vorher entlassen? In diesem Fall können Sie von Ihrer Pensionskasse verlangen, dass sie Ihr Freizügigkeitsgeld auf zwei getrennte Freizügigkeitskonten oder -policen überweist. Die beiden Guthaben können Sie dann gestaffelt in verschiedenen Jahren beziehen.
Das folgende Beispiel zeigt, wie gross das Sparpotenzial von gestaffelten Kapitalbezügen ist: Ein Ehepaar in Bern verfügt über Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben von insgesamt 975'000 Franken. Gehen beide Ehepartner im gleichen Jahr in Pension – zum Beispiel mit 64 Jahren – und beziehen sie ihre beiden 3a-Guthaben erst dann, zahlen sie insgesamt 89'756 Franken Steuern. Verteilen sie ihre Vorsorgebezüge über mehrere Jahre, fallen 58'856 Franken Steuern an. Die Steuerersparnis beträgt in diesem Beispiel über 30'000 Franken.