Immobilien

Baumängel, Fristen, Garantien: So verschaffen Sie sich Gehör

Wer ein neues Eigenheim kauft oder bauen lässt, hat in der Regel kaum Erfahrung mit Bauprojekten. Wenn es zu Streit um Mängel kommt, ist das ein Nachteil.

Adrian Wenger
Hypothekarexperte
Publiziert am
16. Januar 2024

Wenn man Mängel nicht rechtzeitig erkennt, kann man auf den Sanierungskosten sitzen bleiben – auch wenn Bauteile viel länger halten müssten. Die folgenden Punkte sollte man beachten, um sich zu schützen.

Merkblatt
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Baumängel, Fristen, Garantien: Das sollten Sie wissen

Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, worauf Sie achten sollten, um sich bei Baumängeln besser zu schützen, damit Sie nicht auf den Sanierungskosten sitzen bleiben.

Fristen / Mängelrügen

Wenn Sie nichts anderes vereinbaren, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Das bedeutet: Alle Ihre Garantie-Ansprüche enden fünf Jahre nach der Bauabnahme. Für Mängel, die «arglistig» verschwiegen wurden, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre – die Beweislast liegt allerdings bei Ihnen.

Tipp: Sie sind besser geschützt, wenn in Ihrem Vertrag die SIA-Norm 118 gilt. Damit können Sie in den ersten zwei Jahren nach der Bauabnahme jederzeit Mängel beanstanden, und die Beweislast tragen die Ausführenden. Versteckte Mängel können Sie weitere drei Jahre lang beanstanden, und absichtlich verschwiegene Mängel insgesamt zehn Jahre lang.


Bauabnahme

Schauen Sie bei der Bauabnahme genau hin, denn damit gehen alle Risiken auf Sie über:

  • Bringen Sie alle Pläne, Verträge und den Baubeschrieb mit. Führen Sie die Abnahme bei Tageslicht durch, bevor Sie einziehen.
  • Nehmen Sie sich Zeit, um Aussen- und Innenwände, Terrassen, Balkone, Fenster, Böden und Decken auf Risse und Kratzer zu untersuchen. Testen Sie alle Fenster, Geräte und Co.
  • Halten Sie Mängel wie Feuchtigkeitsflecken fest, auch wenn die Gegenpartei behauptet, sie verschwänden von selbst.
  • Lassen Sie alle Beanstandungen ins Abnahmeprotokoll aufnehmen und schreiben Sie fest, welche Mängel bis wann behoben werden müssen. Bei schweren Mängeln können Sie die Abnahme verweigern.

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