Immobilien

Kaufverträge: Diese Klauseln schaden Wohneigentümern

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung trifft man meistens auf Immobilienprofis. Diese wissen genau, wie sie sich Vorteile verschaffen können.

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Stefan Bestler
Immobilienspezialist
Publiziert am
16. Januar 2025

Viele Kaufverträge enthalten kritische Klauseln. Die Folgen sind Ärger und Mehrkosten. Darum sollte man sich die Zeit nehmen, um alle Verträge und Dokumente genau zu studieren – auch wenn das aufwendig und mühsam ist. 

Grundlasten 

Als Käufer übernimmt man in der Regel auch die Lasten und Pflichten, die mit dem Grundstück verbunden sind. Solche Grundlasten und Dienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen. 

Merkblatt
Merkblatt

Baumängel, Fristen, Garantien: Das sollten Sie wissen

Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, worauf Sie achten sollten, um sich bei Baumängeln besser zu schützen, damit Sie nicht auf den Sanierungskosten sitzen bleiben.

Tipp: Lassen Sie sich vom Grundbuchamt den genauen Wortlaut geben. Es geht dabei um wichtige Dinge wie das Recht Ihrer Nachbarn, Wege und Zufahrten zu benutzen oder beispielsweise näher an Ihr Grundstück zu bauen. 

Zahlungsplan

Bei der Reservation kommt man nicht um eine Anzahlung herum. Eine Verpflichtung zum Kauf besteht aber erst mit dem Kaufvertrag. Oft sehen Verträge vor, dass Käufer bereits vor der Beurkundung hohe Anzahlungen leisten. Das ist riskant. Grössere Anzahlungen sollte man erst machen, wenn beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben. Auch die Schlusszahlung erfolgt am besten erst nach der Abnahme. 

Tipp: Sichern Sie sich mit einem Zahlungsversprechen ab. So überweist die Bank die Anzahlung erst, wenn die Verkäuferschaft ihre Bedingungen ebenfalls eingehalten hat. 


Steuern 

Wenn Häuser und Wohnungen die Hand wechseln, fallen Steuern und Gebühren an. Davon übernehmen Käufer und Verkäufer in der Regel je die Hälfte. Die Grundstückgewinnsteuer geht dagegen voll zu Lasten des Verkäufers.

Tipp: Sorgen Sie dafür, dass der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer auf einem Sperrkonto hinterlegt oder anderweitig sicherstellt. Der Fiskus kann auf Sie zurückgreifen, wenn der Verkäufer die Steuer nicht bezahlt.

Mängel 

Wenn im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, gilt das Obligationenrecht. Danach enden alle Garantieansprüche fünf Jahre nach der Bauabnahme. Für Mängel, die ''arglistig'' verschwiegen wurden, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Die Beweislast liegt allerdings bei den Käufern.

Tipp: Sie sind besser geschützt, wenn im Vertrag die SIA-Norm 118 gilt. So können Sie in den ersten zwei Jahren nach Bauabnahme jederzeit Mängel beanstanden – die Beweislast tragen die Ausführenden (Grafik).

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