Pensionierung

Häufige Irrtümer bei der Pensionierung

Bei der Pensionierung stehen Entscheide von meist grosser finanzieller Tragweite an. Umso wichtiger ist es, sich nicht von falschen Annahmen leiten zu lassen.

Portrait von Sandra Waldburger
Sandra Waldburger
Niederlassungsleiterin
Aktualisiert am
01. Januar 2023

Viele gehen davon aus, dass sie die AHV-Rente mit 65 (Frauen zurzeit noch mit 64) automatisch erhalten. Doch der Bezug der AHV-Rente muss angemeldet werden. Die Anmeldung sollte sechs Monate vor der Pensionierung erfolgen, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.

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Pensionierung selber planen: Das sind die häufigsten Fehler

Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, welche Fehler bei der Pensionierung besonders häufig sind und wie Sie diese am besten vermeiden.

Weit verbreitet ist auch der Irrtum, dass man nach der Frühpensionierung keine AHV-Beiträge mehr zahlen muss. Die Beitragspflicht bleibt bis zum Erreichen des regulären AHV-Alters bestehen. Die Höhe der Beiträge hängt ab vom jährlichen Renteneinkommen und vom Vermögen und kann bis zu 25'700 Franken pro Jahr und Person betragen.

Auch ein Vorbezug der AHV-Rente befreit nicht von der Beitragspflicht. Die AHV-Beiträge lassen sich aber mit einer gestaffelten Pensionierung oder einem Teilzeiteinkommen nach der Frühpensionierung oft um mehrere tausend Franken senken. Wenn ein Ehepartner noch erwerbstätig ist, entfällt die Beitragspflicht seines nicht mehr erwerbstätigen Partners in der Regel ganz.

Hohe Steuern

Die meisten gehen davon aus, dass sie nach der Pensionierung viel weniger Steuern zahlen. Die tatsächliche Steuerersparnis ist aber meist viel weniger gross als erhofft.

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Steuern sparen bei der Pensionierung

Erfahren Sie, wie Sie die steuerbaren Einkünfte nach der Pensionierung optimieren können.

Die Renteneinkünfte aus AHV und Pensionskasse sind zwar tiefer als das Erwerbseinkommen. Dafür fallen Abzüge weg wie zum Beispiel jene für die dritte Säule und die Berufsauslagen. Es lohnt sich deshalb, die steuerbaren Einkünfte und das steuerbare Vermögen im Hinblick auf die Pensionierung zu optimieren.

Angehende Pensionierte stehen vor der Wahl, sich das Pensionskassenkapital auszahlen zu lassen oder als lebenslange Rente zu beziehen. Die Rente muss man jedes Jahr vollumfänglich als Einkommen versteuern. Der Kapitalbezug hingegen wird einmal besteuert, und zwar tiefer als gewöhnliches Einkommen. Nach der Kapitalauszahlung fallen nur noch geringe steuerbare Erträge sowie Vermögenssteuern an. Der Kapitalbezug ist daher auf Dauer steuerlich attraktiver als die Rente.

Viele beziehen die Rente in der Meinung, dass sie sich so keine Sorgen mehr um ihr Einkommen machen müssen. Die Pensionskassen dürfen laufende Renten heute zwar nicht kürzen. Die meisten Kassen passen die Renten aber nicht regelmässig der Teuerung an. Mit Folgen: Die Kaufkraft einer Rente von heute 5000 Franken sinkt bei einer jährlichen Inflation von zwei Prozent in zehn Jahren ohne Teuerungsausgleich auf 4070 Franken.

Auch ein Kapitalbezug des Pensionskassenguthabens erlaubt ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende, wenn die Einkommensbezüge sorgfältig geplant werden und das ausbezahlte Vorsorgeguthaben ähnlich angelegt wird, wie das eine Pensionskasse tut.

Hypothek mit Bedacht reduzieren

Viele Eigenheimbesitzer reduzieren bei der Pensionierung ihre Hypothek. Das senkt zwar die Wohnkosten – dafür steigt die Steuerbelastung, da sie weniger Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Mit einer grösseren Amortisation der Hypothek schränken Pensionierte zudem ihre finanzielle Flexibilität ein. 

Wer meint, nach der Pensionierung seine Hypothek ohne weiteres wieder aufstocken zu können, täuscht sich. Die Banken lehnen eine Aufstockung aufgrund der tieferen Einkünfte oft selbst dann ab, wenn die Hypothek im Verhältnis zum Verkehrswert der Liegenschaft klein ist. Deshalb sollte man immer über eine ausreichende Reserve verfügen, um unvorhergesehene Kosten decken zu können.

Damit nicht die falschen Erben profitieren

Viele Pensionierte glauben, dass sie kein Testament brauchen. Ohne konkrete Anordnungen wird das Vermögen eines Verstorbenen nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt. Unter Umständen gerät der überlebende Ehepartner dann in finanzielle Bedrängnis. Im schlimmsten Fall muss er das Haus verkaufen, um die übrigen Erben auszuzahlen. Für die maximale Begünstigung des Ehepartners bieten das Ehe- und das Erbrecht mehrere Möglichkeiten.

Ohne eine frühzeitige Nachlassplanung kann es auch vorkommen, dass mit der gesetzlichen Erbfolge entfernt Verwandte zum Zug kommen, die der Verstorbene gar nicht berücksichtigen wollte. Diese Gefahr besteht vor allem bei kinderlosen, unverheirateten Paaren und bei Alleinstehenden, die keine Nachkommen hinterlassen.

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