Vorsorge

Diese Finanz-Irrtümer passieren Ehepaaren häufig

Verheiratete stellen immer wieder überrascht fest, dass es um ihre Renten oder um ihren Nachlass anders steht, als sie gedacht hatten.

Portrait von Sara Neuweiler
Sara Neuweiler
Pensionierungsexpertin
Aktualisiert am
01. Januar 2023

Wenn es um ihre Finanzen geht, stützen sich viele Ehepaare auf falsche Annahmen. In Beratungsgesprächen zeigt sich, dass diese Irrtümer besonders verbreitet sind:

Wir beziehen unsere Vorsorge gleichzeitig

Das ist keine gute Idee. Diese Guthaben werden bei der Auszahlung einmalig als Einkommen besteuert, wenn auch separat vom übrigen Einkommen und zu einem niedrigeren Satz.

Merkblatt
Merkblatt

Ehe und Geld: Was Verheiratete häufig unterschätzen

Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, welche Irrtümer bei Verheirateten besonders verbreitet sind und warum das einschneidende Folgen haben kann.

Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden in der Regel alle Bezüge eines Jahres zusammen – in den meisten Kantonen auch die des Ehepartners. Die Folge: Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Steuerjahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Guthaben aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a sollte man deshalb möglichst über mehrere Jahre verteilt beziehen.

Das Beispiel in der Tabelle zeigt, dass ein Ehepaar dadurch viel Geld sparen kann:

Wenn mein Partner stirbt, erbe ich alles

Das ist nicht richtig. Gibt es kein Testament, erhalten der überlebende Partner und die Kinder je die Hälfte des Nachlasses. Die Kinder kommen also nicht erst zum Zug, wenn beide Eltern gestorben sind. Für viele Paare ist es besser, wenn die Kinder erst dann erben, wenn auch der zweite Elternteil stirbt. Darum sollten sie sich mit einer Meistbegünstigung so gut wie möglich absichern.

In einem Ehevertrag weisen sie sich zum Beispiel die gesamte Errungenschaft zu. Das ist der Teil des Vermögens, den beide während der Ehe zusammen aufgebaut haben. Mit einem Testament können sie den Anspruch der Kinder weiter verringern, indem sie sie auf den Pflichtteil setzen.

Die AHV zahlt zwei Einzelrenten

Das stimmt. Aber: Die Summe der beiden Renten ist auf 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende begrenzt. Pensionierte Paare erhalten also höchstens 3675 Franken im Monat. Unverheiratete Paare dagegen können zusammen bis zu 4900 Franken bekommen, wenn beide Lebenspartner die Voraussetzungen für eine Maximalrente erfüllen. Es ist sinnvoll, die Rente schon mit 55 von der AHV berechnen zu lassen, damit man möglichst genau weiss, wie viel man erwarten kann. 

Falls etwas passiert, entscheidet mein Partner

Das ist nicht in jedem Fall so. Wenn jemand seine Wünsche nicht mehr ausdrücken kann, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit, kommt automatisch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ins Spiel. Ehepaare sollten sich darum mit einem Vorsorgeauftrag gegenseitig absichern, wenn sie wichtige Entscheidungen nicht den Behörden überlassen wollen. Der Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben werden. Oder man lässt ihn öffentlich beurkunden. Wenn man den Vorsorgeauftrag aufsetzt, muss man handlungsfähig sein, also volljährig und urteilsfähig.

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