Vorsorge

Die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems

Seit 1972 ist das 3-Säulen-System in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Das Vorsorgemodell sichert die Betroffenen bei Krankheit, Invalidität, fürs Alter und für den Todesfall finanziell ab.

Christophe Piquerez
Pensionierungsexperte

1. Säule: Existenzsicherung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) deckt den Existenzbedarf im Alter oder beim Tod des Versorgers oder der Versorgerin. Die Invalidenversicherung (IV) sichert die Existenzgrundlage bei Invalidität. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo Renten und übriges Einkommen die Existenzgrundlage nicht sichern. Obligatorisch ist auch die Grundversicherung der Krankenkasse.

2. Säule: Sicherung des Lebensstandards

Die obligatorische berufliche Vorsorge soll zusammen mit der AHV und IV die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Alter oder bei Invalidität sichern. Wer einer Pensionskasse angehört, ist gegen Invalidität und Tod versichert und baut ein Alterskapital auf. Viele Arbeitnehmende sind über das obligatorische Minimum hinaus versichert. Die obligatorische Unfallversicherung sichert Berufstätige bei Berufs- und Nicht-Berufsunfällen ab.

3. Säule: Freiwillige Selbstvorsorge

Die freiwillige Selbstvorsorge umfasst alle Formen von privater Vermögensbildung und Risikoabsicherung. Der Staat fördert die freiwillige Selbstvorsorge, damit private Ersparnisse die Leistungen aus der staatlichen und der beruflichen Vorsorge ergänzen und Vorsorgelücken ausgleichen können.

Vor allem Erwerbstätige mit einem höheren Einkommen und selbstständig Erwerbende ohne Pensionskasse haben einen zusätzlichen Vorsorgebedarf, um die Fortsetzung ihres Lebensstandards nach der Pensionierung zu finanzieren.