Nachlass

Erbschaft regeln: Muss man alle Kinder gleich behandeln?

Die meisten Eltern möchten, dass ihr Nachlass gerecht verteilt wird. Das bedeutet nicht in jedem Fall, dass alle Kinder gleich viel bekommen müssen.

Jennifer Thomas
Nachlassexpertin

Kinder sind gleichberechtigt und erben zu gleichen Teilen. So sieht es die gesetzliche Erbfolge vor. Dieser Grundsatz entspricht nicht immer dem Wunsch der Eltern. Es gibt gute Gründe, warum Familien von der gesetzlichen Regelung abweichen:

Merkblatt
Merkblatt

Kindern Vermögen schenken

Wer Geld oder andere Vermögenswerte schenkt, sollte vorher die steuerlichen und erbrechtlichen Folgen abklären. Das Merkblatt fasst die wichtigsten zusammen.

Erbvorbezüge

Viele Eltern geben einzelnen Kindern einen Erbvorbezug, um ihnen eine Weiterbildung, den Kauf eines Eigenheims oder die Gründung einer eigenen Firma zu ermöglichen. Bei der Erbteilung müssen Erbvorbezüge wieder ausgeglichen werden. Das kann dazu führen, dass Kinder in finanzielle Bedrängnis geraten, wenn sie den anderen Erben einen Teil des Vorbezugs auszahlen müssen.

Tipp: Wer möchte, dass Zuwendungen wie Erbvorbezüge nicht ausgeglichen werden müssen, kann das beschenkte Kind ausdrücklich von der Ausgleichspflicht befreien. Das ist im Rahmen der freien Quote möglich – die Pflichtteile müssen gewahrt bleiben.

Pflege der Eltern

Oft werden Eltern im Alter von einem Kind eng betreut. Trotzdem erbt dieses Kind gleich viel wie seine Geschwister, die nicht mitgeholfen haben.

Tipp: In ihrem Testament oder Erbvertrag können Eltern das betreuende Kind mit einem Vorausvermächtnis besserstellen oder die Kinder auf den Pflichtteil setzen, die nichts zur Betreuung beitragen.

Patchwork-Familien

Immer mehr Paare bringen Kinder aus früheren Beziehungen in die Partnerschaft mit. Ausser Adoptivkindern und Eheleuten haben nur Blutsverwandte einen Erbanspruch. Trifft man keine Regelung, gehen Stiefkinder und Kinder des Lebenspartners leer aus. Eine solche Ungleichbehandlung ist oft unerwünscht. Auch darum wird das Erbrecht angepasst.

Tipp: Mit dem neuen Erbrecht ist der Pflichtteil der Kinder, die zusammen mit einem Elternteil erben, von 3/8 auf 1/4 gesunken, und die freie Quote ist von 3/8 auf 1/2 gestiegen. Es besteht seither mehr Spielraum, um Kinder unterschiedlich zu behandeln und auch Stiefkinder und Kinder des Lebenspartners zu berücksichtigen.

Enterbung

Es kommt selten vor, dass Eltern einem Kind nichts vererben wollen. Das Gesetz anerkennt nur wenige Gründe für eine Enterbung. Das Kind muss etwa eine schwere Straftat gegen seine Eltern begangen haben, damit man ihm seinen Pflichtteil entziehen darf.

Sie möchten alles richtig machen, wenn Sie Ihren Nachlass regeln? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder kommen Sie ins VZ in Ihrer Nähe.