Firmen müssen wissen, was sich mit der BVG-Reform ändert
Die Reform hat weitreichende Folgen. KMU sollten abklären, was für Kosten auf sie zukommen und ob sie ihre Pensionskassen-Lösung anpassen müssen.
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Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger befinden am 22. September an der Urne über die BVG-Reform. Die Reform, die frühestens 2026 in Kraft treten kann, soll die zweite Säule an die gestiegene Lebens- und die tiefere Renditeerwartung anpassen sowie Teilzeitmitarbeitende besser versichern.
Bei einem Ja ändert sich auch für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges. Viele fragen sich, ob sie höhere oder tiefere Kosten schultern müssen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es kommt darauf an, welche Angestellten die Firma beschäftigt und wie sie genau versichert sind.
Teilzeitarbeitende
Erwerbstätige in Teilzeitpensen oder mit tiefem Einkommen sollen mit der Reform besser abgesichert werden. Wenn mehr Angestellte neu oder besser versichert sind, steigen die Kosten der Vorsorge. Denn die Reform will auch die Eintrittsschwelle in der Pensionskasse senken. Neu müssten Firmen Mitarbeitende bereits in die berufliche Vorsorge aufnehmen, die 19'845 Franken und mehr im Jahr verdienen.
Dazu kommt: Der fixe Koordinationsabzug von 25'725 Franken würde wegfallen. Neu wären generell 80 Prozent des Jahreslohns versichert. Ein Beispiel: Vom Lohn der Teilzeitangestellten in der Tabelle (unten) sind heute nur 24'275 Franken versichert. Mit der Reform würde ihr versicherter Lohn auf 40'000 Franken steigen.
Ältere Mitarbeitende
Heute steigt der Sparbeitrag mit 45 Jahren von 10 auf 15 Prozent, ab 55 sind es sogar 18 Prozent. Neu wären es ab 45 Jahren pauschal 14 Prozent. Das soll Ältere «günstiger» und damit attraktiver für Arbeitgeber machen. In Franken können die Beiträge in Einzelfällen allerdings höher ausfallen, auch wenn sie prozentual abnehmen. Grund dafür ist der höhere versicherte Lohn.
Tipp: Attraktive Lohnnebenleistungen sind wichtig im Kampf um gesuchte Fachkräfte. Prüfen Sie darum, wie Sie Ihre Vorsorge attraktiver machen können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, dass Sie freiwillig auf eine Reduktion der Sparbeiträge verzichten. Oder führen Sie Wahlpläne ein. So können die Mitarbeitenden selbst entscheiden, wie hoch ihre PK-Sparbeiträge sein sollen.
Jüngere Mitarbeitende
Die Spargutschriften von Mitarbeitenden unter 35 Jahren sollen von 7 auf 9 Prozent steigen. Das heisst, dass diese Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgeber mehr in die Pensionskasse einzahlen müssten als heute.
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