Fünf Tipps für Ihren PK-Einkauf
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können eine attraktive Geldanlage sein. So schöpfen Sie Ihr Rendite- und Einkaufspotenzial am besten aus.
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1. Kaufen Sie sich möglichst kurz vor der Pensionierung ein
Ein PK-Einkauf lohnt sich umso mehr, je höher das steuerbare Einkommen ist und je schneller man das Geld wieder bezieht. Die höchste Rendite erzielt man deshalb in der Regel mit einem Einkauf in den Jahren vor der Pensionierung. Wenn Sie Ihr PK-Guthaben oder einen Teil davon bei der Pensionierung auszahlen lassen möchten, müssen Sie sich spätestens drei Jahre vorher einkaufen. Sonst müssen Sie die Steuern nachzahlen, die Sie dank dem Einkauf gespart haben. Bei manchen Pensionskassen ist ein Einkauf generell nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich – auch wenn man das ganze Guthaben als Rente bezieht.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
2. Zahlen Sie einen grösseren Einkaufsbetrag gestaffelt über mehrere Jahre ein
Wegen der Steuerprogression sparen Sie in Summe meistens mehr Steuern, wenn Sie den Betrag gestaffelt einzahlen statt alles auf einmal.
3. Lassen Sie den Einkaufsbetrag auszahlen
Wenn Sie den Einkaufsbetrag als Rente beziehen, ist Ihre Rendite in der Regel tiefer. Bei einem Rentenbezug wird die gesamte Einkaufssumme nämlich erst im Laufe der Jahre in Form einer höheren Rente zurückbezahlt. Die Rendite hängt dann stark davon ab, wie alt Sie werden, und ob Ihr Ehe- oder Lebenspartner dank des Einkaufs von einer höheren Hinterbliebenen-Rente profitiert. Zudem ist die Rente zum normalen Tarif als Einkommen steuerbar und nicht wie ein Kapitalbezug zu einem Vorzugstarif.
4. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Einzahlungen nicht verloren sind, wenn Sie sterben
Die meisten Versicherten gehen davon aus, dass die freiwillig einbezahlten Beträge nach ihrem Tod dem Ehe- oder Lebenspartner gehören. Etliche Pensionskassen finanzieren mit den normalen Beiträgen und den freiwilligen Einkäufen aber nur die Hinterbliebenen-Rente, die dem überlebenden Partner ohnehin zusteht. Bei diesen Pensionskassen erhöhen freiwillige Einkäufe die Rente für die Hinterbliebenen nicht, weil die Rente einem fixen Prozentsatz des versicherten Lohns entspricht. Das gesamte Guthaben inklusive aller Einkaufsbeträge wird den Hinterbliebenen nur in zwei Fällen ausbezahlt: wenn keine Renten fällig sind oder wenn das Altersguthaben den Finanzierungsbedarf für die Renten übersteigt, was aber sehr selten ist.
5. Erhöhen Sie Ihr Einkaufspotenzial
Vor allem gut verdienende Angestellte würden gerne mehr in die Pensionskasse einzahlen, sie haben ihr Einkaufspotenzial aber bereits ausgeschöpft. Optimierte Kadervorsorgepläne erhöhen das Potenzial oft um mehrere Hunderttausend Franken. In den meisten Plänen liegen die jährlichen Sparprämien deutlich unter den 25 Prozent, die unabhängig vom Alter der Versicherten gesetzlich zulässig sind. Versichert ist zudem oft nicht der gesamte Lohn, sondern nur ein Teil davon. Werden die Sparbeiträge und der versicherte Lohn erhöht, steigt auch das Potenzial für freiwillige Einkäufe. Das Einkaufspotenzial lässt sich zusätzlich erhöhen, wenn das PK-Reglement so angepasst wird, dass auch Einkäufe für eine Frühpensionierung möglich sind.