Geld anlegen: So werden Aktien, ETF und Kryptos besteuert
Anlegerinnen und Anlegern ist häufig nicht bewusst, welche Steuern sie zahlen, wenn sie ihre Ersparnisse anlegen. Hier lesen Sie das Wichtigste dazu.
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Am besten wählt man seine Anlagen danach aus, wie viel Risiko man tragen kann und will – und wie lange man seine Ersparnisse entbehren kann. Darüber hinaus lohnt es sich, die Auswirkungen auf die Steuern anzuschauen. Denn Steuern können die Nettorendite erheblich schmälern.
Steuerpflichtig sind vor allem Zinserträge auf Konten und Obligationen sowie Dividenden von Aktien. Bei einer Obligation, die beispielsweise mit 1 Prozent verzinst wird, bleibt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent und vor Vermögenssteuern ein Nettozinsertrag von 0,65 Prozent übrig. Kapitalgewinne dagegen, also die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis, sind in der Regel steuerfrei.
Umgekehrt kann man Kursverluste nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Oft ist es darum besser, Geld so zu investieren, dass mehr steuerfreie Kursgewinne und weniger Zinserträge anfallen, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Aktien
In langfristig ausgerichteten Depots sind Aktien sehr attraktiv, weil ein grosser Teil der Rendite als steuerfreier Kursgewinn anfällt. Als Einkommen muss man nur die Dividenden versteuern. Seit der letzten Unternehmenssteuerreform zahlen immer mehr Firmen Dividenden als Kapitalrückzahlung aus – diese sind nicht zu versteuern. Darum sollte man gut hinschauen, ob auf den Belegen "Dividende" oder "Kapitalrückzahlung" steht.
ETF
Auch bei börsengehandelten Fonds wie ETF sind Dividenden- und Zinserträge steuerpflichtig – unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet oder reinvestiert (thesauriert) werden. Bei thesaurierenden ETF muss man die Erträge aber separat ausweisen.
ETF eignen sich gut, um langfristig Vermögen anzusparen, auch weil die Kosten und Gebühren tiefer sind als bei anderen Anlagen. Bei der Auswahl sollte man das Domizil des Fonds beachten, denn je nachdem verschlechtern Quellensteuern die Rendite.
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Strukturierte Produkte
Unerfahrene Anlegerinnen und Anleger sollten die Hände davon lassen. Oft kombinieren solche Produkte festverzinste Anlagen wie Obligationen mit Derivaten auf einzelnen Aktien oder Indizes – zum Beispiel Optionen. Die Steuerfolgen sind komplex. Grundsätzlich gilt: Erträge aus der Zinskomponente sind steuerbar, jene aus der Optionskomponente gelten hingegen als Kapitalgewinn und sind steuerfrei. Den Ertrag der Zinskomponente muss man selbst dann versteuern, wenn insgesamt ein Verlust resultiert.
Bitcoin & Co
Kryptowährungen werden steuerlich ähnlich behandelt wie Aktien und ausländische Währungen. Sie fallen unter die Vermögenssteuer und werden zum Verkehrswert besteuert. Auf Gewinne aus dem Kauf und Verkauf fallen in der Regel keine Steuern an. Die Erträge aus dem Mining, Staking oder Lending sind hingegen als Einkommen steuerbar.