Steuern sparen in der Schweiz: Die besten Tipps
Mit einer geschickten Planung lassen sich oft mehrere zehntausend Franken Steuern sparen. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind Altersvorsorge und Liegenschaften. Unternehmer können zudem eine Menge Steuern sparen, wenn sie die Bezüge von Lohn und Dividende besser koordinieren und die Firma an die Nachfolger weitergeben.
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Steuern sparen mit der Altersvorsorge
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die dritte Säule sind für die meisten Schweizer Steuerpflichtigen die stärksten Hebel, um die Steuerbelastung zu senken. Beides darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Steuerersparnis ist umso höher, je höher der Grenzsteuersatz ist. Die Zinserträge auf diesen Vorsorgegeldern sind steuerfrei und auf dem Guthaben wird keine Vermögenssteuer fällig. Erst beim Bezug des Vorsorgekapitals sind darauf Steuern zu entrichten, allerdings zu einem reduzierten Steuertarif.
Angestellte, die in einer Pensionskasse versichert sind, dürfen bis zu 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Für Angestellte und Selbstständige ohne Pensionskasse beträgt die Limite 20 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch höchstens 35'280 Franken.
Wieviel man freiwillig in die Pensionskasse einzahlen kann, steht in der Regel im persönlichen Pensionskassenausweis. Solche Einkäufe in die Pensionskasse lohnen sich besonders in den Jahren vor der Pensionierung. Wer den Einkaufsbetrag über mehrere Jahre verteilt einzahlt, spart aufgrund der Progression oft mehr Steuern, als wenn er den ganzen Betrag auf einmal einzahlt.
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Unternehmer sparen Steuern, wenn sie ihre Vorsorgelösung optimieren
Selbstständige mit einem Einkommen ab 150'000 Franken sollten unbedingt den freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse prüfen. Sie können dann in der Regel mehr in die Altersvorsorge einzahlen und steuerlich abziehen, als wenn sie nur über die Säule 3a vorsorgen.
Inhaber einer AG oder GmbH können viel Steuern sparen, wenn sie ihre Pensionskassenlösung auf ihre Bedürfnisse ausrichten und das Bezugsverhältnis zwischen Lohn und Dividenden optimieren. Der Vorsorgeplan wird so angepasst, dass sich die Sparquote deutlich erhöht. Die Sparbeiträge in die Pensionskasse dürfen bis zu 25 Prozent des versicherten AHV-Jahreslohnes betragen.
Dividenden werden zwar privilegiert besteuert und sind nicht AHV-pflichtig. Allerdings vergrössert ein höherer Lohn den Spielraum für die steuerliche Optimierung. Hohe Lohnbezüge und höhere Sparbeiträge in der Pensionskasse führen nämlich dazu, dass der Betrag erheblich steigt, den man mittels Einkäufen zusätzlich in die Pensionskasse einzahlen darf. Ein hohes Einkaufspotenzial bietet auch die Möglichkeit, nicht betriebsnotwendiges Vermögen in der Firma im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung steuergünstig in das private Vermögen zu überführen.
Grosses Sparpotenzial bei der Pensionierung
Besondere Aufmerksamkeit bei der Steueroptimierung verdient die Pensionierung, weil sich damit die gesamte steuerliche Situation verändert – sowohl für Angestellte als auch für Firmeninhaber.
Einen grossen Einfluss auf die Steuerbelastung nach der Pensionierung hat vor allem der Entscheid, ob man sich das Pensionskassenguthaben auszahlen lässt oder als Rente bezieht. Der Kapitalbezug ist auf Dauer steuerlich attraktiver als die Rente. Pensionskassenguthaben werden bei der Auszahlung besteuert. Diese Kapitalauszahlungssteuer ist zwar relativ hoch, sie fällt aber nur einmal an.
Die Einkommenssteuer auf Pensionskassenrenten ist hingegen jedes Jahr fällig. Die kantonalen Unterschiede bei der Kapitalauszahlungssteuer sind beträchtlich. Ein Alleinstehender aus Zürich zum Beispiel spart über 60'000 Franken Steuern, wenn er seinen Wohnsitz vor der Auszahlung seines Pensionskassenguthabens von 1 Mio. Franken nach Appenzell verlegt.
Wer einen Wohnortwechsel in Betracht zieht, sollte alle Aspekte berücksichtigen, denn höhere Immobilienpreise, Einkommens-, Vermögens- und andere Steuern machen den Vorteil bei der Kapitalauszahlungssteuer möglicherweise wieder wett.
Unabhängig vom Wohnort bieten gestaffelte Bezüge von Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule ein erhebliches Steuersparpotenzial. Wer Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart oft mehrere Tausend Franken.
Steuern sparen beim Verkauf der Firma
Beim Verkauf einer Einzelfirma an einen Nachfolger fallen auf dem Verkaufsgewinn Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an. Häufig lohnt es sich daher, ein Einzelunternehmen vor der Übergabe in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.
Mit einer AG oder GmbH ist die Nachfolge meistens steuerfrei. Der Wechsel der Rechtsform muss allerdings spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf abgeschlossen sein. Sonst stufen die Steuerbehörden die Umwandlung als Steuerumgehung ein und besteuern die stillen Reserven (Verkaufsgewinne) nachträglich.
Beim Verkauf einer AG oder GmbH an Dritte fallen keine Einkommensteuern und Sozialversicherungsabgaben an, wenn alle Firmenbestandteile gleichzeitig mit den Aktien oder Stammanteilen verkauft werden. Ist ein Unternehmen allerdings nicht auf die Nachfolge vorbereitet, bleibt beim Verkauf oftmals nur die Variante, einzelne Vermögenswerte des Unternehmens zu veräussern – was hohe Steuern zur Folge hat. Wer seine Nachfolge innerhalb der Familie regelt, sollte aus steuerlichen Gründen anstelle einer Schenkung ebenfalls die Option des Verkaufs prüfen.
Steueroptimierung bei Liegenschaften
Hausbesitzer können ihre Steuern optimieren, indem sie zum Beispiel die Hypothek nicht übermässig amortisieren. Die indirekte Amortisation, vorzugsweise über ein Säule-3a-Konto, ist steuerlich vorteilhafter als die direkte.
Für Unterhaltsarbeiten sollte man ein geschicktes Timing wählen. Liegenschaftsbesitzer können jedes Jahr entscheiden, ob sie in der Steuererklärung die effektiven Unterhaltskosten abziehen oder den Pauschalabzug geltend machen wollen. Grössere Renovationsarbeiten verteilt man daher besser auf mehrere Steuerperioden.
Steuern sparen auf Erbschaften und Schenkungen
Erbschaften, Erbvorbezüge und Schenkungen unterliegen der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Ehepartner gehen in allen Kantonen steuerfrei aus, in fast allen Kantonen auch die direkten Nachkommen.
Besonders hohe Steuern zahlen allerdings entfernt und nicht verwandte Erben. Das gilt in manchen Kantonen auch für Konkubinatspartner und Stiefkinder. Wer Vermögen an solche Personen vererben oder verschenken möchte, hat verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerbelastung.