Steuern

Grundstückgewinnsteuer – die Schattenseite des Hausverkaufs

Vom Gewinn, den man beim Verkauf von Immobilien erzielt, schneidet sich der Fiskus ein grosses Stück ab. Darum muss man den Verkauf gut vorbereiten.

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Markus Stoll
Steuerspezialist

Wer heute eine Immobilie verkauft, kann oft mit einem stattlichen Gewinn rechnen. Die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis besteuern die Kantone und Gemeinden mit der Grundstückgewinnsteuer.

Die Steuerbelastung hängt vom Standort, von der Höhe des Gewinns und von der Haltedauer ab. Wer etwa in St. Gallen sein Eigenheim nach 10 Jahren verkauft und 500’000 Franken Gewinn macht, zahlt 161’700 Franken Steuern; nach 20 Jahren sind es 153’600 Franken (Tabelle).

Die gesamte Tabelle finden Sie hier.

Weitere Steuern kommen dazu

Die Steuer ist grundsätzlich beim Verkauf der Immobilie fällig; unter bestimmten Bedingungen kann sie aber aufgeschoben werden. Das sind die wichtigsten Fälle:

Ersatzbeschaffung:

Beim Verkauf von selbst genutztem Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben, falls der Gewinn "innert einer angemessenen Frist" in ein neues Eigenheim in der Schweiz investiert wird. Je nach Kanton dürfen höchstens zwei bis vier Jahre zwischen dem Verkauf des alten und dem Kauf des neuen Eigenheims liegen.

Achtung: Wenn das neue Eigenheim so günstig ist, dass man den Gewinn nicht investieren muss, wird die Steuer schon beim Kauf des neuen Eigenheims fällig.

Übertragung:

Auch wenn Immobilien nicht verkauft, sondern übertragen werden, wird die Gewinnsteuer in der Regel aufgeschoben. Das ist oft der Fall bei Erbschaften, Erbvorbezügen, Schenkungen, Trennungen und Scheidungen.

Merkblatt
Merkblatt

Steuern auf Immobilien

Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Kosten und Steuern bei Wohneigentum anfallen können, und was es dabei zu beachten gilt.

Achtung: Wird die Immobilie später verkauft, ist die aufgeschobene Steuer fällig – und zwar auf der Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis, nicht zum Übernahmepreis. Die Haltedauer der vorherigen Besitzer wird angerechnet.

Tipp: Zur Gewinnsteuer kommen noch Handänderungssteuern, Grundbuchund Notariatsgebühren. Informieren Sie sich darum gut, bevor Sie verkaufen, und klären Sie auch die weiteren Folgen ab.

Unter Umständen müssen Sie beim Verkauf die Hypothek vorzeitig auflösen, was hohe Ausstiegskosten zur Folge haben kann. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung können Sie bei der Berechnung der Gewinnsteuer zu den Anlagekosten rechnen, womit sich der steuerbare Verkaufsgewinn reduziert.

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