Vorsorge
Holen Sie das Maximum aus Ihrem Pensionskassen-Einkauf heraus
Freiwillige Einzahlungen kann man zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abziehen. Damit sie sich maximal auszahlen, muss der Zeitpunkt stimmen.
Christophe Piquerez
Pensionierungsexperte
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Publiziert am
10. Oktober 2024
Wer freiwillig in die Pensionskasse einzahlt, spart Steuern und hat im Alter mehr Geld zum Leben. Achten Sie auf diese Punkte:
- Einkäufe dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wenn Sie dieses Jahr profitieren möchten, sollten Sie den Betrag bis Anfang Dezember überweisen.
- Je höher Ihr Einkommen ist und je früher Sie das Kapital wieder beziehen wollen, desto mehr lohnt sich ein Einkauf. Meistens ist das ab 50 der Fall.
- Wenn Sie Ihr PK-Guthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen wollen, sind in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr zulässig.
- Wegen der Steuerprogression sollten Sie grössere Beträge nicht auf einmal, sondern über mehrere Jahre gestaffelt einzahlen.
- Ihr aktuelles Einkaufspotenzial steht in Ihrem Vorsorge- Ausweis. Prüfen Sie, ob Sie es erhöhen können: Beispielsweise bieten viele Arbeitgeber Vorsorgepläne mit höheren Sparbeiträgen an. Das steigert das Einkaufspotenzial und sogar auch rückwirkend.
- Kaderangestellte, Unternehmerinnen und Unternehmer können über den Ausbau ihrer Vorsorge höhere Sparbeiträge leisten und so zusätzliches Einkaufspotenzial schaffen. Der 56-Jährige im Beispiel (Tabelle) erhöht beim Lohnteil über 88'200 Franken die Beiträge auf 25 Prozent. Er kann so über sechs Jahre jährlich fast 64'000 Franken mehr einkaufen und spart knapp 16'000 Franken mehr Steuern pro Jahr.
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