Ich will meine Firma auflösen: Was kommt auf mich zu?
Es gibt viele Gründe, warum Unternehmer ihre Firma freiwillig auflösen – etwa keine geeignete Nachfolgelösung oder der Eintritt ins Rentenalter. Was man bei der Auflösung einer Firma in der Schweiz beachten sollte.
Beitrag empfehlen
Viele erfahrene Berufstätige machen sich nach einer erfolgreichen Karriere in einem Unternehmen selbstständig. Mit 50 oder 55 Jahren gründen sie zum Beispiel eine eigene Firma und bieten so ihr Fachwissen als Beraterin oder Berater an. Wenn sie dann einige Jahre später kürzertreten möchten, stellt sich die Frage: Wie geht man dabei am besten vor?
Wie man eine Firma am besten auflöst, hängt vor allem von der Rechtsform ab. Daneben gibt es einiges zu beachten, wenn man teure Fehler vermeiden will. Besonders bei den Steuern kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn man sich nicht sorgfältig informiert. Die folgenden Punkte sind entscheidend.
Einzelfirma auflösen
In der Regel verkauft man zuerst alle Vermögenswerte. Mit dem Liquidationsgewinn bezahlt man offene Schulden und die Liquidationskosten. Achtung: Der Liquidationsgewinn ist AHV-pflichtig und wird als Einkommen besteuert.
Tipp: Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit ab 55 Jahren definitiv aufgeben, können Sie die privilegierte Besteuerung geltend machen. Das bedeutet: Der Teil des Gewinns, der auf die Auflösung der stillen Reserven im Jahr der Liquidation und im Vorjahr zurückzuführen ist, wird zu einem reduzierten Satz besteuert. Vorsicht: Trotzdem können 15 bis 50 Prozent Sozialversicherungsabgaben und Steuern anfallen.
Prüfen Sie Ihre Ausgangslage darum genau und planen Sie vorausschauend. Sie können Ihre Steuern zum Beispiel mit dem Anschluss an eine Pensionskasse optimieren. Und je nachdem lohnt es sich, die Rechtsform zu wechseln. Die privilegierte Besteuerung fällt in so einem Fall aber weg.
AG oder GmbH liquidieren
Die Liquidation einer AG oder GmbH ist administrativ aufwändiger als bei einer Einzelfirma. Der erste Schritt ist in der Regel ein von einem Notar beurkundeter Auflösungsbeschluss der Aktionäre. Dazu braucht es eine ausserordentliche General- bzw. Gesellschafterversammlung und es gelten die Statuten. Dann kann ein Liquidator die Firma auflösen – inklusive Schuldenruf, Liquidationseintrag und Löschung im Handelsregister. Dabei muss man bedenken, dass sich die Verwertung der Firma über mehrere Jahre hinziehen kann. Unter Umständen kann es darum lange dauern, bis die Aktionäre oder Gesellschafter das Geld bekommen, das nach der Verwertung übrig bleibt.
Steuerbemessung bei der Übertragung einer Liegenschaft
Tipp: Die Steuerlast kann sehr hoch ausfallen, wenn Immobilien zum Geschäftsvermögen gehören. Diese legen über die Jahre oft deutlich an Wert zu. Überführt man Immobilien ins private Vermögen, wird der Wertzuwachs stark besteuert. Gleisen Sie darum alles sorgfältig auf und prüfen Sie frühzeitig alle Optimierungsmöglichkeiten.
Sie möchten Ihre Firma auflösen und Steuern sparen? Bestellen Sie das Merkblatt zum Thema. Oder sprechen Sie mit einer unabhängigen Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.