Vorkehrungen bei Wohnsitz im Ausland
Viele beschäftigen sich nicht gern mit dem Gedanken an den eigenen Tod und mit den Auswirkungen für die Hinterbliebenen. Wenn zum Beispiel der Lebenspartner allein in einem fremden Land zurückbleiben sollte, ist es noch wichtiger, rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
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Auslandschweizer sollten abklären, welche Behörden sich mit der Abwicklung des Nachlasses befassen, welches Recht zur Anwendung kommt, welche formalen Anforderungen die letztwilligen Verfügungen erfüllen müssen und welcher Spielraum dabei besteht. In manchen Ländern erlaubt es die Rechtsordnung, dass man seinen Nachlass dem schweizerischen Recht und der schweizerischen Zuständigkeit unterstellt.
Abklären sollte man mit Vorteil auch, ob im Wohnsitzland Erbschaftssteuern anfallen. In der Schweiz sind Ehepartner und in den meisten Kantonen auch direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. In einigen anderen Ländern können jedoch exorbitant hohe Abgaben an den Fiskus anfallen.