Rückversicherung: Autonome PK können bis zu 60% sparen
Beispiele aus der Praxis der VZ-Pensionskassen-Spezialisten zeigen: Die Prämienunterschiede für identische Rückversicherungen sind enorm. Wenn Stiftungsräte dieses Sparpotenzial nicht nutzen, nehmen sie ihre Führungsverantwortung nicht wahr.
Neben der vorausschauenden Liquiditätsplanung und der sorgfältigen Überwachung der Anlagetätigkeit ist der Stiftungsrat auch verantwortlich für die periodische Prüfung der Verträge seiner Pensionskasse.
Wenn die Pensionskasse einen Teil ihrer Leistungspflichten auf einen Rückversicherer überwälzt, gehören auch die Rückversicherungsverträge dazu. Der Stiftungsrat muss periodisch prüfen, ob die Versicherungsverträge konkurrenzfähig sind. Dass sich der Aufwand für eine Marktausschreibung eines Rückversicherungsvertrags lohnt, beweisen viele Beispiele aus der Praxis der VZ-Experten.
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Eine Ausschreibung im Markt lohnt sich
Mit der Ausschreibung für eine vollständige Rückversicherung der Risiken Invalidität und Tod einer Pensionskasse mit über 1200 Versicherten erzielte das VZ bis zu 60 Prozent tiefere Prämien – und das bei absolut identischen Leistungen.
Noch markanter sind die Unterschiede bei den Stop-Loss-Versicherungen. Das VZ hat für eine Pensionskasse mit 1200 Versicherten und einer Lohnsumme von rund 40 Millionen Franken eine Stop-Loss-Rückversicherung ausgeschrieben. Die Prämienunterschiede sind enorm: Je nach Selbstbehalt, den die Pensionskasse tragen kann und will, beträgt die Differenz zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter 88 Prozent.
Einsparungen bei Rückversicherungsverträgen könnten entweder für tiefere Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmern sorgen oder für bessere Leistungen eingesetzt werden.
Leistungsunterschiede
Zwischen den Rückversicherern gibt es markante Unterschiede, unter anderem bei der maximalen Risikosumme. Hier geht es um die Frage, welcher Höchstbetrag pro Schadenfall versichert ist und welchen Gesamtschaden der Rückversicherer pro Jahr höchstens übernimmt.
Weitere Unterschiede gibt es bei der Gesundheitsprüfung für versicherte Personen mit einem Lohn über einem definierten Betrag. Und schliesslich sollte der Stiftungsrat bei potenziellen Rückversicherern eine Tarifgarantie für die festgelegte Vertragslaufzeit einholen.
Verträge müssen bis Ende Juni gekündigt werden
Ob eine Ausschreibung zum Erfolg wird, hängt von der sorgfältigen Planung ab. Falls sich ein Wechsel lohnt, muss der bestehende Vertrag rechtzeitig gekündigt werden – in der Regel bis Ende Juni. Der Ausschreibungsprozess ist idealerweise vor dem Ablauf der Kündigungsfrist abgeschlossen, also im ersten Halbjahr. Eine Kündigung ohne schriftliche Zusage des neuen Rückversicherers wäre verheerend.
Zu jeder Ausschreibung gehören ein klarer Zeitplan und feste Meilensteine – sonst macht sich der Stiftungsrat angreifbar. Die Ausschreibung und die Evaluation kann er delegieren, er muss sie aber eng überwachen. Den Entscheid für oder gegen einen Wechsel fällt auf jeden Fall der Stiftungsrat.