Prämien senken mit einer flexiblen Pensionskassen-Lösung
Kadermitarbeitende und Unternehmen, die Vorsorgepläne mit mehreren Vorsorgegefässen wählen, können jedes Jahr mehrere Tausend Franken sparen – bei gleichen Leistungen.
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Die Kadervorsorgepläne vieler Unternehmen schöpfen die gesetzlichen Möglichkeiten und das Potenzial moderner Pensionskassen-Lösungen immer noch nicht aus. Dabei können sowohl die Unternehmen als auch die Kadermitarbeitenden Prämien und Steuern sparen, wenn sie auf ein flexibles Modell mit mehreren Vorsorgegefässen setzen.
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Deutlich tiefere Risikoprämien für Kadermitarbeitende
Dass Versicherte bei den Leistungen keine Abstriche machen müssen, zeigt das folgende Beispiel: Ein Unternehmen hat zwei Kadermitarbeitende, die zusammen 400'000 Franken verdienen. Ihr Vorsorgeplan sieht vor, dass alle Pensionskassenbeiträge in ein einziges Vorsorgegefäss bei einer Sammelstiftung fliessen. Für Altersgutschriften und die Versicherung von Invaliden- und Hinterbliebenenrenten bezahlen sie zusammen Risikoprämien von 20'800 Franken pro Jahr.
Wesentlich günstiger ist eine Pensionskassen-Lösung, die aus mehreren Vorsorgegefässen besteht. Die VZ-Experten haben eine Variante vorgeschlagen, bei der die Prämien 17 Prozent günstiger sind. Die Voraussetzung dafür ist die Aufteilung in eine Basis- und eine Zusatzvorsorge. Die Basisversicherung deckt den Lohn zwischen dem Koordinationsabzug von 25'725 Franken und 132'300 Franken ab.
Die Lohnteile, die über dieser Schwelle liegen, werden über eine separate Kadervorsorge in der VZ Sammelstiftung versichert. Diese Lösung ist günstiger, weil in der Zusatzvorsorge überwiegend Geschäftsinhaber und Kaderleute versichert sind, die nachweislich seltener Invaliditäts- und Todesfall-Leistungen beanspruchen.
Mehr Rendite mit eigener Anlagestrategie
Eine Zusatzvorsorge hat entscheidende Vorteile. Bei spezialisierten Sammelstiftungen können Versicherte die Anlagestrategie für ihr Guthaben entsprechend ihren Bedürfnissen selbst wählen. Damit können sie auf einem Teil ihres Altersguthabens unter Umständen langfristig eine höhere Rendite erzielen als mit der einheitlichen Anlagestrategie der Pensionskasse.
Bei der VZ Sammelstiftung können Versicherte aus mehreren Anlagestrategien mit Aktienanteilen zwischen 0 und 85 Prozent wählen und ihre Anlagestrategie mehrmals pro Jahr anpassen. In der Basisvorsorge wird das Vorsorgevermögen kollektiv und eher sicherheitsorientiert angelegt.
Steuerlich attraktive Einkäufe in eine Zusatzvorsorge-Einrichtung sind selbst dann bedenkenlos, wenn sich die Basis-Pensionskasse in einer Unterdeckung befindet. Weil die Zusatzvorsorge nach dem Leistungsprimat funktioniert, erhalten die Versicherten bei der Pensionierung oder bei einem PK-Wechsel den vollen Betrag, den ihr eingezahltes Kapital bis dann erwirtschaftet hat.
Ein weiterer Vorteil ist die Vertraulichkeit. Arbeitnehmervertreter haben Einsicht in die Löhne, die in der Basisvorsorge versichert sind. Bei einer separaten Zusatzvorsorge sehen sie nur den Teil des Lohnes, den die Basisversicherung abdeckt. Nicht zuletzt sind mit der Aufteilung des Pensionskassen-Guthabens auf mehrere Anbieter auch die Risiken breiter gestreut.
Die VZ Sammelstiftung arbeitet völlig transparent. Im VZ gibt es keinen Anreiz, Finanzprodukte eines bestimmten Anbieters vorzuziehen. Deshalb kommen in der Vermögensverwaltung nur Anlagen zum Einsatz, die objektive Kriterien erfüllen.
Weniger Steuern bei der Auszahlung des PK-Guthabens
Die Aufteilung auf mehrere Vorsorgegefässe bietet ausserdem Spielraum für gestaffelte Bezüge, die sich steuermindernd auswirken. Bezieht man Guthaben aus der Basisvorsorge, der Zusatzvorsorge und der Freizügigkeitsstiftung in unterschiedlichen Steuerjahren, fällt die Steuerprogression relativ moderat aus. Wird hingegen das gesamte Guthaben aus der Basisvorsorge bezogen, steigt die Progression im Jahr des Bezugs steil an.
Übrigens: Die Umsetzung einer solchen flexiblen Lösung ist unabhängig davon, wie viel Prozent ihres Gehalts die Kadermitarbeitenden in die Pensionskasse einzahlen möchten. Unternehmen dürfen bis zu drei Vorsorgepläne mit unterschiedlichen Sparbeiträgen anbieten. Insgesamt darf der Sparbeitrag 25 Prozent des AHV-Jahreslohnes nicht übersteigen. Der Arbeitgeberanteil muss identisch sein in allen Vorsorgeplänen, die zur Auswahl stehen. Dieser Anteil muss mindestens die Hälfte des Gesamtaufwandes betragen.