Nachlass

So müssen sich Geschwister nicht ums Elternhaus streiten

Mit einer Ausgleichszahlung und dem Gewinnanteilsrecht kann man dafür sorgen, dass der Nachlass gerecht verteilt wird.

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Karin Brunner
Nachlassexpertin

Das Haus, in dem man aufgewachsen ist, das Geld auf dem Konto, die Einrichtung, Erinnerungsstücke – alles, was die Eltern hinterlassen, müssen die Kinder unter sich aufteilen. Sie bilden eine Erbengemeinschaft und müssen alle Entscheidungen gemeinsam fällen. Das ist oft schwierig, zum Beispiel wenn die Erben über die Zukunft des Hauses uneinig sind. Die Erbteilung zieht sich hin, und je länger der Nachlass nicht geteilt wird, desto komplexer wird die Bewirtschaftung. So eine Situation gilt es zu vermeiden.

Ein Beispiel zeigt auf, was man tun kann, damit sich der Nachlass gerecht teilen und die Erbengemeinschaft rasch auflösen lässt: Zwei Geschwister erben das Haus der Eltern. Der Bruder möchte es verkaufen, die Schwester vorläufig behalten. Weil sie keinen Streit wollen, wenden sie sich an eine unabhängige Fachperson.

Gemeinsam vereinbaren sie die folgende Lösung: Die Schwester übernimmt das Haus auf der Basis des neu geschätzten Werts. Mit ihren Ersparnissen und denen ihres Mannes zahlt sie dem Bruder seinen Anteil aus. Für die kommenden zehn Jahre vereinbaren die Geschwister ein Gewinnanteilsrecht: Verkauft die Schwester das Haus in dieser Zeit, erhält ihr Bruder die Hälfte des Gewinns. Der Gewinn reduziert sich jedes Jahr um 5 Prozent, weil die Schwester das Eigentümerrisiko trägt. Bei einem Verkauf nach fünf Jahren muss sie dem Bruder noch 82’500 Franken auszahlen (siehe Tabelle).

Beachten Sie: Seit einigen Jahren kann man Gewinnanteilsrechte nicht mehr im Grundbuch eintragen. Es kann sich darum lohnen, stattdessen ein Vorkaufsrecht im Grundbuch einzutragen. So erfahren die Berechtigten auf jeden Fall von einem geplanten Verkauf der Liegenschaft. 

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