Unternehmensnachfolge

So schützen Unternehmer ihre Familie und die Firma

Wer seine Familie absichern und die Existenz der Firma sowie die Arbeitsplätze nicht gefährden möchte, sollte seine Nachfolge und den Nachlass frühzeitig planen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Unternehmer.

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Roger Hofstetter
Experte Unternehmensnachfolge
Publiziert am
06. Dezember 2024

Unternehmer, die für Notfälle nicht vorsorgen, überlassen die Geschicke ihrer Firma dem Zufall. Was viele vergessen: Darunter leiden nicht nur das Unternehmen und die Angestellten, sondern auch die Familie. Denn ohne Massnahmen werden Angehörige mit Aufgaben und Verantwortungen belastet, die sie nicht übernehmen können oder wollen. Dazu kommen oft finanzielle Schäden –für das Unternehmen, für den Unternehmer und für dessen Familie.

Keine Regelung: Was passiert, wenn der Unternehmer verunfallt, schwer krank oder urteilsunfähig wird?

Ob Einzelunternehmen, GmbH oder AG: Viele Firmen stehen still, wenn die Inhaberin oder der Inhaber plötzlich ausfällt und nicht mehr entscheiden kann. Ohne Regelung wird die Firma handlungsunfähig. Entsprechend gross ist die Unsicherheit bei den Angestellten und Geschäftspartnern. Die Existenz des Unternehmens steht auf dem Spiel.

Wie können Unternehmer für diese Fälle vorsorgen?

Schicksalsschläge können alle treffen. Daher ist ein Vorsorgeauftrag für Unternehmer unverzichtbar. Sie weisen darin jemanden an und ermächtigen ihn, dafür zu sorgen, dass die Firma weitergeführt wird. Das kann vorübergehend oder dauerhaft sein. Wichtig ist auch, dass man die Abläufe und Prozesse in der Firma definiert, Stellvertreter ernennt, Zeichnungsberechtigungen ausweitet und ein Organisationsreglement erstellt. So kann das Unternehmen trotz Ausfall weiter funktionieren.

Merkblatt
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Nachlass und Nachfolge: Daran sollten Unternehmer denken

Wer seine Familie absichern und die Existenz der Firma nicht gefährden möchte, sollte frühzeitig einige wichtige Punkte regeln.

Übrigens, auch Aktionäre und Gesellschafter sollten einen Vorsorgeauftrag haben. So können beispielsweise an einer Generalversammlung trotzdem Entscheidungen gefällt werden – etwa wenn es um die Wahl von Verwaltungsräten, Zeichnungsberechtigten oder um Dividenden geht.

Was passiert, wenn ein Unternehmer stirbt, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen?

Ohne Regelung gelten im Todesfall die Vorschriften des Güter- und Erbrechts. Das heisst, die Erben werden Inhaber der Firma und müssen selbst klären, wer was bekommt. Sie entscheiden gemeinsam über die Zukunft der Firma, bis sie eine Lösung gefunden haben. Erfahrungsgemäss ist das kein gutes Szenario und dauert meist lange. Es endet oft mit der Zersplitterung des Betriebs oder mit Streit in der Familie. 

Welche Möglichkeiten hat ein Unternehmer, um das zu verhindern?

Die Unternehmer sollten ihren Nachlass regeln, bevor es dafür zu spät ist. Ziel und Herausforderung ist dabei meist die finanzielle Gleichstellung aller Erben. Die Thematik ist aus güter- und erbrechtlicher Sicht allerdings komplex – vor allem, wenn eine familieninterne Nachfolge angedacht ist und die Firma den Hauptteil des Nachlasses ausmacht. Und oft trifft man in der Praxis die erschwerende Situation an, dass Liegenschaften ausschliesslich oder überwiegend durch die Firma genutzt werden.

Das Problem: Übernimmt einer der Erben die Firma allein, verfügt er oft über zu wenig freies Vermögen, um die anderen Erben auszuzahlen. Den pflichtteilsgeschützten Erben steht jedoch ein Mindestanteil des Nachlassvermögens zu. Daher sollten Unternehmer mit allen Beteiligten vereinbaren, ob, in welchem Umfang und wann ein Ausgleich stattfinden muss. Das kann man mit Teilungsvorschriften im Testament oder einem Erbvertrag regeln.

Was passiert bei einer Scheidung?

Für Ehepaare gilt ohne andere Regelung die Errungenschaftsbeteiligung. Eine während der Ehe gegründete Firma gehört damit beiden Partnern je zur Hälfte. Das kann bei einer Aufteilung zum Problem werden: Viele können ihren Partner nicht abfinden und müssen einen Teil der Firma übertragen oder sie ganz verkaufen. Vereinbart das Ehepaar vor oder während der Ehe in einem Ehevertrag die Gütertrennung, dann gibt es keine gegenseitigen Ansprüche. So kann man bei einer Scheidung den Fortbestand der Firma sichern.

Wie kann man Streit unter Mitinhabern verhindern?

Bei Streit unter Mitinhabern geht es meistens um die Wertbestimmung der Firma, die Dividenden- und Lohnstrategie oder die Entscheidungsgewalt. Die Unternehmer sollten daher das Verhältnis untereinander regeln – gleich zu Beginn oder immer dann, wenn sich die Ausgangslage verändert. Ein Aktionärsbindungsvertrag schafft Klarheit und verhindert mögliche Streitigkeiten. Er regelt unter anderem Ein- und Austritt, Kaufpreis, Vorkaufsrechte, die Folgen bei Tod und Invalidität sowie Kompetenzen.

Was ist bei der Nachfolgeregelung wichtig?

Verantwortungsvolle Unternehmer regeln ihre Nachfolge rechtzeitig. Sie sollten prüfen, ob Ehepartner, Kinder und/oder Mitarbeitende fähig und gewillt sind, die Firma weiterzuführen. Sonst drängt sich ein externer Verkauf auf. Sämtliche Optionen müssen gut vorbereitet sein: Es geht um eine realistische Bewertung sowie erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Nachfolge und Ihren Nachlass planen können, sollten Sie sich an eine Fachperson wenden. Diese hilft Ihnen, Instrumente wie Testament, Ehe- und Erbvertrag sowie Aktionärsbindungsverträge richtig einzusetzen. Und sie hilft Ihnen dabei, die Nachfolgeoptionen zu beleuchten und Massnahmen zu treffen, damit im Notfall eine optimal vorbereitete Nachfolgesituation vorliegt.

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