Steuererklärung selber ausfüllen: Diese Abzüge sind entscheidend
Wenn man nur Lohn bezieht, ist die Steuererklärung schnell ausgefüllt. Mit Immobilien, Geldanlagen und bei der Pensionierung wird es anspruchsvoller.
Beitrag empfehlen
Nun ist es wieder soweit: Je nach Kanton muss man seine Steuererklärung bis Ende Februar, März oder April einreichen. Solange die Finanzen übersichtlich sind, ist die Steuererklärung in der Regel kein Problem. Anspruchsvoller wird es, wenn man sein Eigenheim renoviert, Geld anlegt, Renten oder Vorsorge-Guthaben bezieht:
Eigenheim
Kosten für werterhaltende Arbeiten dürfen Sie abziehen, für wertvermehrende nicht – ausser, diese senken den Energieverbrauch. Stimmen Sie darum alle Arbeiten aufeinander ab: Werterhaltende Arbeiten sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie ausgeführt werden. Energetische Massnahmen können auf bis zu drei Jahre verteilt werden, soweit sie das steuerbare Einkommen übersteigen (siehe Tabelle).
Zudem können Eigenheimbesitzer neben den Hypothekarzinsen auch die Versicherungsprämien sowie die Kosten für Unterhalt und Verwaltung durch Dritte angeben – entweder die effektiven Kosten oder eine Pauschale. Der Pauschalabzug für die Unterhaltskosten liegt in den meisten Kantonen je nach Alter der Liegenschaft zwischen 10 und 20 Prozent. Stockwerkeigentümer dürfen zudem die Einlagen in den Erneuerungsfonds abziehen.
Geldanlagen
Kosten für Depots, Schrankfächer und Safes sowie Inkassospesen für Coupons dürfen Sie in der Regel abziehen. Nicht abzugsfähig sind Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertschriften, Honorare für Finanz-, Anlage- und Steuerberatung sowie Emissionsabgaben.
Wenn man viele Wertschriften hat, ist die Aufstellung aller Positionen und steuerbaren Erträge aufwendig. Es kann sich lohnen, ein Steuerverzeichnis bei der Bank zu bestellen, auch wenn das mehrere Hundert Franken kosten kann. Diesen Betrag können Sie in den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Übrigens, wer Anteile an ausländischen Firmen hält, bekommt nur einen Teil der Dividenden. Der Rest bleibt in dem Land, in dem die Firma ihren Sitz hat. Von diesen Quellensteuern kann man einen Teil zurückfordern. Viele sind mit der Rückforderung jedoch überfordert: Fristen müssen eingehalten werden, und es sind mehrere Stellen involviert – von der depotführenden Bank über die Wohnsitzgemeinde und kantonale Steuerbehörde bis zum Drittstaat.
Tipp: Wählen Sie eine Depotbank, die jeden Schritt bis zur Rückerstattung der Quellensteuern übernimmt. Bei ETF oder anderen Indexfonds sollten Sie auch auf das Steuerdomizil achten: Je nachdem wirkt sich die Besteuerung negativ auf die Nettorendite aus.
Pensionierung
Renten aus AHV und Pensionskasse werden meistens zu 100 Prozent als Einkommen besteuert. Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a werden dagegen einmalig besteuert und sollten auf mehrere Steuerperioden verteilt werden, um die Steuerprogression zu brechen.
Komplizierter ist es bei Kapitalabfindungen des Arbeitgebers. Hier hängt die Besteuerung vom Zweck ab: Hat die Abfindung einen Vorsorge-Charakter, wird sie in der Regel zum günstigeren Vorsorgetarif besteuert. Wichtig zu wissen: Frühpensionierte müssen AHV-Beiträge bezahlen, bis sie 65 sind. Diese Beiträge dürfen sie von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Sie möchten Steuern sparen? Dann bestellen Sie das kostenlose Merkblatt zum Thema oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.