Steuern sparen: Diese Tipps sollten Unternehmer kennen
Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Steuersituation geschickt optimieren, können Tausende von Franken sparen – und das jedes Jahr. So nutzen Sie Ihr Sparpotenzial bei den Steuern.

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Viele Unternehmerinnen und Unternehmer verpassen es, ihre Steuerbelastung gezielt zu reduzieren. Gerade Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen haben grossen Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Jahresrechnung, bei der Lohn- und Dividendenhöhe sowie bei der Ausgestaltung der Pensionskasse.
In der Praxis fällt oft auf, dass der Blick fürs Ganze fehlt. Dabei könnten die meisten viel Geld sparen, wenn die die Zahnräder «Privatperson», «Unternehmen», «Pensionskasse» und «Unternehmensnachfolge» ideal aufeinander abgestimmt sind. Es lohnt sich daher, mögliche Optimierungsmassnahmen auszuarbeiten. Diese Tipps helfen Ihnen dabei, die künftige Steuerbelastung zu reduzieren.
Pensionskasse
Grosses Sparpotenzial gibt es oft bei der Pensionskasse. Viele Firmeninhaber nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus – und lassen sich so Jahr für Jahr Tausende von Franken an Steuer-Ersparnissen entgehen.
Wer die Sparbeiträge erhöht, schafft Spielraum, um Steuern zu sparen. Denn mit höheren Sparbeiträgen senken Unternehmer ihr steuerbares Einkommen – und sparen gleichzeitig mehr Geld für die Pensionierung an. Zudem vergrössern sie damit ihr Potenzial für freiwillige PK-Einkäufe, da die höheren Sparbeiträge auch rückwirkend gelten.
Diese freiwilligen PK-Einkäufe darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Sparpotenzial ist massiv: Mit einem Einkauf von 30'000 Franken spart man bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent rund 10'000 Franken Einkommenssteuern. Lässt man sich diesen Betrag bei der Pensionierung als Kapital auszahlen, fallen etwa 5000 Franken Kapitalauszahlungssteuern an. Unter dem Strich beträgt die Rendite des Einkaufs rund 5000 Franken.
Das Guthaben in der Pensionskasse ist zudem nicht als Vermögen steuerbar und die Zinserträge zählen nicht zum steuerbaren Einkommen.
Tipp: Vorsicht Sperrfrist: Wenn Sie Ihr Kapital aus der Pensionskasse beziehen möchten, sollte Sie sich bis spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst fordert der Fiskus die Steuern nach, die Sie mit dem Einkauf gespart haben.
Zusatzvorsorge
Eine Zusatzvorsorge für Lohnteile über 136'080 Franken senkt die Steuerrechnung weiter. Die Unternehmerinnen und Unternehmer können dort ihre Sparbeiträge auf bis zu 25 Prozent erhöhen. Die Zusatzvorsorge ist vor allem auch interessant, um in einer Pensionskasse separat von der Basisvorsorge weiteres Einkaufspotenzial zu schaffen.
Anders als in der Basisvorsorge kann man seine Anlagestrategie beim Pensionskassen-Guthaben erst noch selbst wählen. Und mit einem weiteren Pensionskassen-Anschluss schafft man mehr Optionen für die Bezugsplanung, um die Progression bei der Kapitalauszahlungssteuer zu brechen.
Lohn oder Dividende
Grundsätzlich gilt: Steuerlich fahren Unternehmer in der Regel besser, wenn sie sich den Gewinn, der für den Betrieb nicht notwendig ist, regelmässig als Lohn oder Dividende auszahlen, statt ihn im Unternehmen zu horten. Doch soll man sich mehr Lohn oder mehr Dividende auszahlen?
Für Bezüge in Form einer Dividende spricht, dass auf diesen Ausschüttungen keine AHV-Beiträge fällig werden, sofern die Eigentümer einen angemessenen Lohn beziehen. Gleichzeitig besteuern der Bund und die Kantone nur einen Teil der Dividenden (privilegierte Besteuerung der Dividenden von Beteiligungen von mindestens 10 Prozent. Daher wirken Dividenden für Unternehmer auf den ersten Blick attraktiver als ein hoher Lohn.
Doch nicht immer ist ein grosser Dividendenbezug die beste Lösung. Entscheidend sind die Besteuerung der Dividende am Wohnort, die Gewinnsteuer am Firmensitz und die Höhe der Sozialabgaben auf dem Lohn. Wer seine Bezüge von Dividenden und Lohn nicht richtig aufeinander abstimmt, zahlt unnötig viel Steuern.
Nachfolge planen
Auch wer seine Nachfolge plant, sollte die Steuerfragen sorgfältig klären. Denn oft unterschätzen Firmeninhaber die steuerlichen Folgen einer Unternehmensübergabe. Ein Beispiel: Häufig lohnt es sich, ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, da bei diesen die Nachfolge meistens steuerfrei ist. Der Wechsel der Rechtsform muss aber mindestens fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf erfolgen – sonst werden die stillen Reserven nachträglich besteuert.
Tipp: Prüfen Sie, welche Massnahmen sich für Sie am meisten lohnen. Weitere Tipps, um Steuern zu sparen, finden Sie im kostenlosen Merkblatt.
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