Pensionskasse

Unterdeckung in der Pensionskasse

Um die finanzielle Sicherheit einer Pensionskasse zu beurteilen, wird in der Regel der Deckungsgrad herangezogen.

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Cyrill Bazzana
Pensionskassenspezialist

Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen den Verpflichtungen und dem Vermögen einer Pensionskasse auf. Dabei gilt: Liegt der Deckungsgrad über 100 Prozent, kann die Pensionskasse zum Berechnungszeitpunkt vermeintlich alle Verpflichtungen erfüllen. Beträgt der Deckungsgrad hingegen weniger als 90 Prozent, muss die Pensionskasse in der Regel Sanierungsmassnahmen einleiten.

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Das Gesetz verpflichtet Pensionskassen, erhebliche Unterdeckungen zu beheben. Eine Unterdeckung gilt als gering, falls die Pensionskasse diese ohne Sanierungsmassnahmen innerhalb von fünf Jahren beseitigen kann. Ist dies nicht möglich, ist die Unterdeckung als erheblich einzustufen und es müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Das sind die wichtigsten Sanierungsmassnahmen: 

  • Überprüfung und Anpassung der Anlagestrategie
  • Minderverzinsung der Sparkapitalien
  • Ausgleichszahlung durch den Arbeitgeber
  • Einlage von Arbeitgeber-Beitragsreserven mit Verwendungsverzicht
  • Erhebung eines (paritätischen) Sanierungsbeitrages von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden
  • Leistungskürzung