Vermeiden Sie beim Testament ein Flickwerk
Auch ein gut gemeintes Testament kann zu Streit führen, wenn es nicht klar genug formuliert ist – oder wenn man es nicht entziffern kann.
Beitrag empfehlen
Ein eigenhändiges Testament muss von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein, damit es gültig ist. Und es muss lesbar sein. Es kommt immer wieder vor, dass sich ein Testament nicht entziffern lässt – dieses Jahr ist das besonders oft der Fall. Denn seit Anfang Jahr gilt das neue Erbrecht. Die Pflichtteile sind kleiner, und die freie Quote ist grösser geworden (siehe Grafiken unten).
Erblasser haben damit einen grösseren Spielraum. Sie können in ihrem Testament zum Beispiel den Ehe- oder Lebenspartner sowie Dritte stärker begünstigen. Testamente, die vor dem 1. Januar 2023 verfasst wurden, bleiben zwar auch unter dem neuen Erbrecht gültig. Einige gebräuchliche Formulierungen können aber Probleme verursachen. Im schlimmsten Fall wird das Erbe nicht so aufgeteilt, wie es sich die Erblasser gewünscht hatten. Das zeigen zwei Beispiele:
"Meine Tochter erhält den Pflichtteil von 3/8."
Mit dem neuen Erbrecht ist nicht mehr klar, was die Absicht der Erblasserin war: Soll die Tochter tatsächlich 3/8 bekommen? Oder nur den Pflichtteil von neu 1/4?
"Meine Eltern bekommen den Pflichtteil von 1/8."
Im neuen Erbrecht gibt es für die Eltern keine Pflichtteile mehr. Mit dieser Formulierung ist darum unklar, ob und wie stark die Eltern begünstigt werden sollen.
Tipp: Wenn in Ihrem Testament fixe Quoten stehen, müssen Sie es möglicherweise anpassen. Sonst riskieren Sie, dass es nicht in Ihrem Sinne ausgelegt wird. Prüfen Sie nach, ob Ihr Testament noch stimmig ist.
Wegen des neuen Erbrechts passen viele ihr Testament an. Das ist gut gemeint. Mehrere Hundert Testament-Checks, die das VZ für Erblasserinnen und Erblasser gemacht hat, zeigen: Wenn Korrekturen nicht sauber ausgeführt sind, ist ein unübersichtliches Gekritzel die Folge. Je komplizierter das Flickwerk, desto schwieriger die Auslegung. Wenn nicht mehr klar wird, was ein Erblasser beabsichtigt, ist das Testament unter Umständen ungültig, oder es gibt Streit unter den Erben.
Ist alles stimmig im Testament?
Die Geburt von Kindern und Enkeln, Streitigkeiten oder eine Scheidung sind häufige Gründe für Anpassungen des Testaments. Das sollte man dabei beachten:
- Anders als ein Erbvertrag kann man ein Testament jederzeit ändern, ergänzen oder aufheben.
- Wer Teile durchstreicht und neu schreibt, sollte die Korrektur mit Datum und Unterschrift versehen. Möglich sind auch Ergänzungen in einem zusätzlichen Dokument, das ebenfalls alle Formvorschriften erfüllen muss.
- Grössere Anpassungen machen das Dokument schnell unleserlich. Darum sollte man das Testament neu aufsetzen und die alte Version vernichten.
- Wer die alte Version nicht vernichten, sondern widerrufen will, sollte das im neuen Testament unbedingt so vermerken.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Testament alles stimmig ist oder nicht, sollten Sie es mit einer erfahrenen Fachperson überprüfen. Möglicherweise müssen Sie Ihre Anordnungen im Testament neu formulieren, damit Ihr Wille auch in Zukunft unmissverständlich gilt.
Auch abgesehen vom neuen Erbrecht und von Anpassungen im Testament passieren oft Fehler, die bei der Erbteilung zu Problemen führen:
- Beide Ehepartner müssen je ein eigenes Testament aufsetzen. Ein gemeinsames Testament ist ungültig.
- Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, zum Beispiel bei der zuständigen Amtsstelle des Kantons.
- Ohne frühzeitige Planung kann der überlebende Ehepartner finanzielle Probleme bekommen. Ein Testament reicht oft nicht aus, um das zu verhindern. Dann braucht es weitere Massnahmen, zum Beispiel einen Ehe- oder Erbvertrag.
- Der grösste Fehler ist es, seinen Nachlass gar nicht zu regeln. Unter Umständen gehen die Liebsten leer aus.
Sie möchten Ihr Testament richtig aufsetzen? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder sprechen Sie direkt mit einer Fachperson im VZ.