Pensionierung

13. AHV-Rente: Jetzt mehr Kapital aus der Pensionskasse nehmen?

Bei der Pensionierung muss man entscheiden, was mit dem Geld in der Pensionskasse geschehen soll. Wegen der 13. AHV-Rente wird dieser Entscheid noch komplexer.

Portrait von Karl Flubacher
Karl Flubacher
Pensionierungsexperte
Publiziert am
30. Mai 2024

Ab 2026 wird die AHV-Rente 13 Mal im Jahr ausbezahlt. Der Bundesrat plant, dass es jeweils im Dezember neu eine Zusatzrente gibt. Wer Anspruch auf die maximale Einzelrente hat, bekommt 2450 Franken mehr, Ehepaare höchstens 3675 Franken – Jahr für Jahr. Weil es von der AHV bald mehr Rente gibt, fragen sich jetzt viele, ob sie den Bezug von Rente oder Kapital in der Pensionskasse anders wählen sollen: Weniger Rente und stattdessen mehr Kapital?

Eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht. Die Entscheidung hängt davon ab, wie man den Verzehr seines Vermögens plant, welchen Lebensstandard man sich wünscht und ob man eine Erbschaft erwartet. Eine Rolle spielen auch die Steuerlast, die familiäre Situation und der Gesundheitszustand. Wägen Sie gut ab. Diese Unterschiede sollten Sie kennen:

Rente

Die Rente ist bis ans Lebensende garantiert. Sie hat auch den Vorteil, dass man sich nicht um die Anlage des Geldes kümmern muss. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt vom Umwandlungssatz ab – und der sinkt aber laufend. Künftige Pensionierte sollten sich daher nicht auf die Altersrente verlassen, die in ihrem aktuellen Pensionskassenausweis steht, sondern mit einer tieferen Rente rechnen.

Zudem muss man davon ausgehen, dass die Rente über die Jahre an Wert verliert. Denn anders als in der AHV haben in den letzten Jahren die allerwenigsten Pensionskassen die Teuerung ausgeglichen.

Merkblatt
Merkblatt

Pensionierung – Rente oder Kapital?

Wie soll man das Pensionskassenguthaben beziehen? Die wichtigsten Kriterien für Ihren Entscheid erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Tipp: Vergleichen Sie in Ihrem Finanzplan, wie sich Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum entwickeln, je nachdem ob sie das Pensionskassenguthaben als Rente oder als Kapital beziehen. Stützen Sie sich auf realistische Annahmen, was zum Beispiel die Rendite Ihrer Anlagen, die Teuerung oder Ihre Lebenshaltungskosten anbelangt.

Kapital

Wer das Kapital wählt, bleibt finanziell flexibler. In den ersten Jahren nach der Pensionierung kann man sich zum Beispiel ein höheres Einkommen auszahlen oder einmal einen grösseren Betrag abzweigen, etwa um die Hypothek zu senken oder für einen Erbvorbezug an die Kinder. Der grösste Teil wird angelegt und schrittweise aufgebraucht. Im Beispiel (Tabelle) reicht bereits eine Rendite von 1 Prozent für ein Einkommen von 38’430 Franken im Jahr. Bei einer Rente, die auf einem Umwandlungssatz von 6 Prozent basiert, erhält man nur 36’000 Franken im Jahr.

Zudem zahlt man mit dem Kapitalbezug langfristig in der Regel deutlich weniger Steuern als mit der Rente. Der Kapitalbezug wird nämlich nur einmal als Einkommen besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Steuersatz. Die Pensionskassenrente hingegen muss man vollumfänglich als Einkommen versteuern – Jahr für Jahr.

Tipp: Entscheiden Sie sich auf keinen Fall nur aus steuerlichen Gründen für das Kapital und gegen die Rente. Achten Sie auf andere Faktoren. Für einige Menschen etwa ist die Rente besser geeignet, weil sie ein regelmässiges Einkommen brauchen, das ihnen bis ins hohe Alter die Existenz absichert.

Wer sich für das Kapital entscheidet, muss das Geld selbst anlegen und vorsichtig aufbrauchen. Wenn die Kapitalanlagen zu wenig Rendite abwerfen oder die regelmässigen Einkommensbezüge zu hoch sind, kann einem das Geld frühzeitig ausgehen.

Wichtig ist auch, wie gut die Angehörigen bei einem Todesfall abgesichert sind. Wenn sich Paare nicht gegenseitig richtig begünstigen, kann der überlebende Partner in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine Fachperson zeigt Ihnen, welche Massnahmen sich eignen.

Tipp: Sie können sich nicht zwischen Rente oder Kapital entscheiden? Kombinieren Sie die Vorteile der beiden Optionen. Mit der Rente decken Sie die fixen Ausgaben nach der Pensionierung ab. Das Kapital steht Ihnen für Ausgaben darüber hinaus zur Verfügung, zum Beispiel für längere Reisen oder einen Umbau.

Wichtig: Wer alles oder einen Teil des Guthabens als Kapital beziehen will, muss das der Pensionskasse rechtzeitig melden. Die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug kann je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre betragen. Für die Auszahlung der Rente muss man hingegen nichts unternehmen.

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