Unternehmensnachfolge

50 Prozent Erbschaftssteuer: Das sind die Risiken für Unternehmer

Die Erbschaftssteuer-Initiative verunsichert Unternehmerinnen und Unternehmer. Wer eine geordnete Nachfolge sicherstellen will, sollte jetzt aktiv werden. 

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Roger Hofstetter
Experte Unternehmensnachfolge
Publiziert am
10. Oktober 2024

Eine Initiative fordert eine Steuer von 50 Prozent auf Erbschaften und Schenkungen über 50 Millionen Franken. Das verunsichert viele Inhaberinnen und Inhaber von mittleren bis grösseren Unternehmen.

Merkblatt
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50 Prozent Erbschaftssteuer: Das müssen Unternehmer jetzt prüfen

Welche Folgen hat eine Besteuerung von 50 Prozent ab 50 Millionen Franken für die Inhaber respektive die Erben von mittleren bis grösseren Unternehmen?

Immer mehr wenden sich an die Spezialisten des VZ VermögensZentrums. Sie fragen sich, welche Folgen die Steuer für sie und für ihre Erben hat. Denn bei vielen ist das Familienunternehmen der mit Abstand grösste Teil des Vermögens. Da das Geld in der Firma gebunden ist, fehlen den Erben oft die liquiden Mittel, um die Steuern zu bezahlen (Tabelle unten). Das ist ein Problem – und bringt das Unternehmen in Gefahr. 

Konkretes Beispiel zeigt Auswirkungen 

Das VZ hat die Auswirkungen der Erbschaftssteuer auf Unternehmen anhand eines konkreten Beispiels untersucht (siehe Merkblatt). Die Spezialisten zeigen verschiedene Handlungsoptionen auf und bewerten sie – von einer Ausschüttung bis zur Kreditaufnahme. Das verschafft Betroffenen einen guten Überblick. 

Über die Initiative wird zwar frühestens 2026 abgestimmt. Sie soll aber bereits ab dem Abstimmungstag Konsequenzen haben, um ''Steuerfluchten'' zu verhindern. Obwohl der Bundesrat diese sogenannte Rückwirkungsklausel kritisch beurteilt, müssen die Betroffenen ihre Möglichkeiten heute schon prüfen: 

  • Sie können ihre Anteile vorgängig an die Erben überschreiben.
  • Sie können auswandern, um der Steuer zu entgehen.
  • Sie können eine ausländische Stiftung oder einen Trust errichten.
  • Sie können zuwarten und hoffen, dass die Initiative abgelehnt wird. 

Tipp: Wenn Sie bei der Nachfolgeplanung kein Risiko eingehen möchten, sollten Sie jetzt mit Fachpersonen einen Plan erarbeiten. Dieser sollte bis Mitte 2025 stehen für den Fall, dass 2026 abgestimmt wird. 

Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie das Merkblatt zum Thema, oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.