Auswege aus der Umverteilungsfalle
Die Grundidee der 2. Säule ist eigentlich, dass jeder Versicherte ein Guthaben aufbaut, das später für seine Leistungen zur Verfügung steht. Tatsächlich verteilen Pensionskassen seit Jahren Geld um, weil sie zu hohe Zinsen und Renten zahlen müssen. Die Aufteilung in eine Basis- und eine Zusatzvorsorge schafft Abhilfe.
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Während die Lebenserwartung für einen 65-Jährigen seit 1985 um rund 40 Prozent gestiegen ist, wurde der gesetzliche Umwandlungssatz nur um 5 Prozent reduziert, nämlich von 7,2 auf 6,8 Prozent. Um ihre Rentenversprechen zu finanzieren, verteilen die Pensionskassen immer mehr Mittel um.
Sie tun das in der Regel, indem sie die Altersguthaben der Rentner höher verzinsen als jene der aktiven Erwerbstätigen. Auch im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden Anlageerträge abgezweigt, um damit die Leistungen im Obligatorium zu finanzieren. Diese Umverteilung ist ein Verstoss gegen die Grundidee der beruflichen Vorsorge.
Eine VZ-Studie zeigt das wahre Ausmass der Umverteilung: Während 2009 rund 4,8 Milliarden umverteilt wurden, waren es 2018 bereits 7,2 Milliarden Franken.
Am stärksten betroffen von der Umverteilung sind Führungskräfte, weil sie oft ein stattliches Vermögen in der Pensionskasse haben, vor allem als überobligatorische Guthaben. Unternehmen, die ihre Angestellten vor der unerwünschten Umverteilung schützen möchten, sind bei der VZ Sammelstiftung richtig. Sie teilt die Pensionskasse von Kadermitarbeitenden in eine Basisvorsorge und eine Zusatzvorsorge auf. Die Umverteilung des Ertrags ist ausgeschlossen, weil die VZ Sammelstiftung nur Lösungen für den überobligatorischen Bereich anbietet. Gleichzeitig sind die Risikoprämien der VZ Sammelstiftung tiefer als die anderer Stiftungen.
Für den Anteil des Lohns, der 132'300 Franken pro Jahr übersteigt, wählen die Versicherten bei der VZ Sammelstiftung die Anlagestrategie, die ihren Bedürfnissen entspricht. Im Rahmen eines 1e-Plans können sie ihren Aktienanteil auf bis zu 85 Prozent anheben. Der gesamte Nettoerfolg dieser Anlagen wird dem persönlichen Guthaben des Versicherten gutgeschrieben. Das sorgt auch für klare Verhältnisse bei der Pensionierung oder bei einem Stellenwechsel: Diese Zusatzvorsorge zahlt jedem Versicherten den vollen Betrag aus, den sein eingezahltes Kapital mit der gewählten Anlagestrategie bis dann erwirtschaftet hat. Im Gegenzug verzichten die Versicherten auf eine Zinsgarantie.
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Die Aufteilung in mehrere Vorsorgegefässe schafft zudem Spielraum für gestaffelte Bezüge, die sich steuermindernd auswirken. Bezieht man Guthaben aus der Basisvorsorge und der Zusatzvorsorge in getrennten Steuerjahren, fällt die Steuerprogression relativ moderat aus. Wird hingegen das gesamte Guthaben in der zweiten Säule auf einmal bezogen, steigt die Progression im Jahr des Bezugs sprunghaft an.
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