Steuern

Gleichgeschlechtliche Ehe: Das ändert sich bei den Steuern

Gleichgeschlechtliche Paare können in der Schweiz seit dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Was bedeutet dieser Schritt für die Steuern?

Steven Robyr
Steuerspezialist
Aktualisiert am
31. Juli 2024

Wer eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe überführt, für den ändert sich aus Steuersicht nichts. Denn eingetragene Partnerschaften werden bereits wie Ehegemeinschaften besteuert. Das Ehepaar muss weiterhin zusammen eine Steuererklärung ausfüllen und bezahlt gemeinsam Steuern.

Merkblatt
Merkblatt

Ehe für alle: Das müssen LGBT für ihre Finanzen wissen

Das Merkblatt zeigt gleichgeschlechtlichen Paaren, was sie beachten sollten, wenn sie heiraten.

Und was ist mit gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Konkubinat statt in einer eingetragenen Partnerschaft leben und nun heiraten wollen? Sie müssen ab dem Jahr der Heirat eine gemeinsame Steuererklärung einreichen und werden gemeinsam besteuert, werden also so behandelt wie heterosexuelle Ehepaare und in eingetragener Partnerschaft lebende Paare heute.

Massgebend für die Steuern des ganzen Jahres ist der Zivilstand am 31. Dezember des Jahres. Angenommen, ein Paar heiratet am 14. September 2024, dann wird das Paar am 1. Januar 2024 gemeinsam steuerpflichtig. Seine erste Steuererklärung füllt es also im Frühling 2025 aus.

"Heiratsstrafe" für Verheiratete

Aufgepasst: Paare, die heiraten wollen, bezahlen möglicherweise mehr Steuern als zuvor. Der Grund dafür ist die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Doppelverdiener-Paaren, gemeinhin auch als "Heiratsstrafe" bekannt. Denn da Ehepartner gemeinsam statt getrennt besteuert werden, steigt bei zwei Gehältern die Steuerprogression.

Die Kantone haben diese Benachteiligung bei den Staats- und Gemeindesteuern inzwischen gemildert oder sogar beseitigt. Bei der direkten Bundessteuer wird allen Verheirateten ein Pauschalabzug von 2600 Franken gewährt. Ehepaare können zudem die Hälfte des tieferen Einkommens oder mindestens 8300 Franken und maximal 13'600 Franken abziehen. Trotz diesen Abzügen zahlen viele Ehepaare aber immer noch deutlich mehr Steuern als Paare ohne Trauschein.

Vorsorge nutzen

Es gibt einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die dritte Säule sind für die meisten Steuerpflichtigen die stärksten Hebel. Beides darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Zinserträge auf diesen Vorsorgegeldern sind zudem steuerfrei und auf dem Guthaben wird keine Vermögenssteuer fällig. Erst beim Bezug des Vorsorgekapitals muss man darauf Steuern bezahlen, allerdings zu einem reduzierten Tarif.

Merkblatt
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Tipps zum Steuern sparen

Dieses Merkblatt zeigt die wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten auf.

Einiges an Steuern lässt sich auch sparen, wenn man die Pensionierung richtig plant. Gestaffelte Bezüge von Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule bieten dafür ein erhebliches Potenzial. Wer Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart oft mehrere Tausend Franken.

Rente oder Kapital?

Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie Ihre Pensionskasse als Rente beziehen oder Sie sich das Kapital auszahlen lassen wollen. Renten sind zu 100 Prozent als Einkommen steuerbar. Der Kapitalbezug hingegen wird nur einmal besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Steuersatz. Steuerlich ist der Kapitalbezug darum attraktiver. Man sollte den Entscheid aber nicht nur von den Steuern abhängig machen. Faktoren wie die Absicherung der Hinterbliebenen oder die Lebenserwartung sind ebenfalls sehr wichtig.

Tipp: Wer unsicher ist, welches die richtigen Steuersparmassnahmen sind, wendet sich am besten an eine Fachperson. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einer Expertin, einem Experten im VZ in Ihrer Nähe.