Ehepaar in Scheidung: Was passiert mit dem Eigenheim?
Wer sich trennt, muss auch eine Lösung für die gemeinsame Liegenschaft finden. Oft scheint ein Verkauf der einzige Weg. Es gibt jedoch Alternativen.
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Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, wird das Vermögen zwischen den beiden Partnern aufgeteilt. Meistens ist ein grosser Teil des Vermögens im Eigenheim gebunden. Ein Haus oder eine Wohnung lässt sich nicht so einfach teilen wie zum Beispiel Konto-Guthaben. Für Paare in Trennung ist es nicht einfach, eine saubere Lösung zu finden. Ihre Optionen hängen vom Güterstand und der Eigentumsform ab:
Güterstand
Die meisten Ehepaare leben in der Errungenschaftsbeteiligung. Bei der Scheidung wird hälftig geteilt, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, in der Regel auch das Eigenheim. Hat ein Partner die Liegenschaft in die Ehe eingebracht oder sie geerbt, bleibt sie sein Eigengut und muss nicht geteilt werden. Bei der Gütertrennung vermischen sich die Vermögen nicht und müssen nicht aufgeteilt werden.
Eigentumsform
Beim Alleineigentum hat nur ein Partner Anspruch auf die Liegenschaft, der andere kann aber ein befristetes Wohnrecht einfordern. Oder ein Paar hat sich für das Miteigentum entschieden, zum Beispiel mit einer Eigentumsquote von je der Hälfte. Beide Partner können frei über ihren Anteil bestimmen, beim Verkauf hat der Miteigentümer aber ein Vorkaufsrecht. Oder es gilt das Gesamteigentum, die Liegenschaft gehört also beiden Partnern zusammen. Es ist oft in einem Gesellschaftsvertrag näher geregelt.
Behalten oder doch verkaufen?
Häufig möchte ein Partner die Liegenschaft übernehmen. Bei der weit verbreiteten Errungenschaftsbeteiligung muss er den anderen Partner auszahlen. Die Frage, wie viel das Eigenheim wirklich wert ist, führt oft zu Streit. Es lohnt sich, den Wert von einer Fachperson schätzen zu lassen. Wenn die liquiden Mittel fehlen, um den Partner auszuzahlen, muss man Alternativen prüfen. In Frage kommen etwa der Vorbezug von Vorsorge-Guthaben oder ein Erbvorbezug.
Häufig reichen Einkommen und Vermögen nicht, um den Partner auszuzahlen und die Hypothek alleine zu tragen. Dann sollte man prüfen, ob beide Expartner Eigentümer bleiben und weiter solidarisch für die Hypothek haften wollen. In der Scheidungskonvention wird dann meist geregelt, wie der eine Partner den anderen dafür entschädigt.
Oder das Paar verkauft die Liegenschaft. Dann bekommt jeder Partner je nach Güterstand und Eigentumsform seinen Anteil – in den meisten Fällen die Hälfte des Verkaufserlöses. Das Paar muss zudem eine Lösung für die Hypothek finden. Wenn die Käufer sie nicht übernehmen, muss sie aufgelöst werden. Gerade bei lang laufenden Festhypotheken fällt oft eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.
Tipp: Wenn sich eine Scheidung abzeichnet, sollte man keine Festhypothek mit langer Laufzeit abschliessen. Mit einer Geldmarkt-Hypothek (Saron) oder einer kurzlaufenden Festhypothek bleiben mehr Optionen offen.
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