Steuern

Eigenheim kaufen/verkaufen: Hohe Steuern und Gebühren

Die Übertragung von Wohneigentum auf neue Eigentümer kann teuer werden. Wer kostspielige Überraschungen vermeiden will, sollte sich rechtzeitig informieren.

Oliver Wälti
Teamleiter Tax
Publiziert am
13. März 2025

Jedes Mal, wenn ein Haus oder eine Wohnung die Eigentümer wechselt, wird eine Reihe von Steuern und Gebühren fällig. Die meisten Beteiligten unterschätzen diese Kosten.

Handänderung

Die meisten Kantone verlangen eine Handänderungssteuer. Sie beträgt in der Regel 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises und wird meistens vom Käufer bezahlt.

Merkblatt
Merkblatt

Steuern auf Immobilien

Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Kosten und Steuern bei Wohneigentum anfallen können, und was es dabei zu beachten gilt.

Man sollte sich aber gut informieren: In einigen Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten je zur Hälfte. Für die Handänderungssteuer muss man genug Geld zurücklegen – sie kann nicht mit der Hypothek bezahlt werden.

Grundbuch

Bei einer Handänderung ist in der Regel ein Eintrag im Grundbuch nötig. Das kann mehrere Tausend Franken kosten – die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.

Notariat

Meistens braucht es einen Notar, der die Kaufverträge aufsetzt oder die Schuldbriefe beurkundet. Üblicherweise hängt das Honorar vom Kaufpreis oder der Höhe des Schuldbriefes ab.

Grundstückgewinn

Am teuersten ist die Grundstückgewinnsteuer, die von den Verkäufern bezahlt werden muss. Die Höhe dieser Steuer hängt davon ab, wie lange das Eigenheim den Verkäufern gehört hat und wie hoch der Gewinn ist.

Tipp: Steuern und Gebühren summieren sich schnell zu einem erheblichen Betrag. Bei einem Grundstückgewinn von 500'000 Franken und einem Eigenheim im Wert von 1,2 Millionen Franken fallen in Luzern 123'000 Franken an. In St. Gallen sind es sogar mehr als 164'000 Franken (siehe Tabelle). 

Dazu kommen weitere Belastungen. Käufer müssen (heute noch) den Eigenmietwert versteuern und Liegenschaftssteuern bezahlen. Und Verkäufer müssen unter Umständen ihre Hypothek vorzeitig auflösen – was hohe Ausstiegskosten zur Folge haben kann.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob die Grundstückgewinnsteuer bei einem Verkauf aufgeschoben werden kann und welche Investitionen und Kosten Sie abziehen dürfen.

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