Eigenheim kaufen/verkaufen: Hohe Steuern und Gebühren
Die Übertragung von Wohneigentum auf neue Eigentümer kann teuer werden. Wer kostspielige Überraschungen vermeiden will, sollte sich rechtzeitig informieren.

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Jedes Mal, wenn ein Haus oder eine Wohnung die Eigentümer wechselt, wird eine Reihe von Steuern und Gebühren fällig. Die meisten Beteiligten unterschätzen diese Kosten.
Handänderung
Die meisten Kantone verlangen eine Handänderungssteuer. Sie beträgt in der Regel 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises und wird meistens vom Käufer bezahlt.
Man sollte sich aber gut informieren: In einigen Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten je zur Hälfte. Für die Handänderungssteuer muss man genug Geld zurücklegen – sie kann nicht mit der Hypothek bezahlt werden.
Grundbuch
Bei einer Handänderung ist in der Regel ein Eintrag im Grundbuch nötig. Das kann mehrere Tausend Franken kosten – die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.
Notariat
Meistens braucht es einen Notar, der die Kaufverträge aufsetzt oder die Schuldbriefe beurkundet. Üblicherweise hängt das Honorar vom Kaufpreis oder der Höhe des Schuldbriefes ab.
Grundstückgewinn
Am teuersten ist die Grundstückgewinnsteuer, die von den Verkäufern bezahlt werden muss. Die Höhe dieser Steuer hängt davon ab, wie lange das Eigenheim den Verkäufern gehört hat und wie hoch der Gewinn ist.
Tipp: Steuern und Gebühren summieren sich schnell zu einem erheblichen Betrag. Bei einem Grundstückgewinn von 500'000 Franken und einem Eigenheim im Wert von 1,2 Millionen Franken fallen in Luzern 123'000 Franken an. In St. Gallen sind es sogar mehr als 164'000 Franken (siehe Tabelle).
Dazu kommen weitere Belastungen. Käufer müssen (heute noch) den Eigenmietwert versteuern und Liegenschaftssteuern bezahlen. Und Verkäufer müssen unter Umständen ihre Hypothek vorzeitig auflösen – was hohe Ausstiegskosten zur Folge haben kann.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob die Grundstückgewinnsteuer bei einem Verkauf aufgeschoben werden kann und welche Investitionen und Kosten Sie abziehen dürfen.
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