Eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen in der Schweiz
Wer einen Teil seines Vermögens steuerfrei für einen guten Zweck einsetzen möchte, kann eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen oder – was weniger Kapital erfordert, günstiger und mit weniger Aufwand verbunden ist – bei einer Dachstiftung eine persönliche Unterstiftung gründen.
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Eine Stiftung kann man entweder schon zu Lebzeiten oder in einem Testament oder einem Erbvertrag begründen. Viele Stifter bevorzugen eine Mischform: Sie errichten ihre Stiftung zu Lebzeiten und statten sie zunächst nur mit dem Mindestkapital von 50'000 Franken aus, um die Beurkundungs- und Notariatskosten bei der Gründung tief zu halten. Das erlaubt ihnen, ihre Stiftung nachhaltig zu prägen und gleichzeitig darüber zu wachen, dass alles in ihrem Sinn umgesetzt wird.
Das Stiftungskapital stocken sie Jahr für Jahr auf. Einzahlungen dürfen sie als Spende in der Steuererklärung in Abzug bringen – beim Bund und in den meisten Kantonen im Umfang von bis zu 20 Prozent des Reineinkommens. In ihrem letzten Willen verfügen Stifter, dass aus dem Nachlass weitere Vermögenswerte in die Stiftung fliessen.
Eine eigene gemeinnützige Stiftung zu gründen kann bis zu 12’000 Franken kosten. Und es braucht erfahrungsgemäss ein Stiftungskapital von mindestens 3 Millionen Franken, damit regelmässige Ausschüttungen an die Begünstigten möglich sind, ohne dass das Stiftungskapital nach kurzer Zeit aufgebraucht ist. Wer keinen so hohen Betrag für einen guten Zweck aufbringen will oder kann, schliesst sich am besten einer Dachstiftung an. Bei der VZ Dachstiftung zum Beispiel beträgt das Mindestkapital 200'000 Franken.
Die Dachstiftung ist eine eigenständige und steuerbefreite Stiftung. Ihr sind einzelne Unterstiftungen angeschlossen. Es gibt unterschiedliche Formen, wie die Unterstiftungen organisiert sein können. Zum Beispiel können sie als sogenannte Stiftungsfonds beschaffen sein.
Die Dachstiftung führt dann die ihr angeschlossenen Stiftungsfonds und kümmert sich um deren Geschäftsführung und Administration sowie um die Ausschüttungen und Vergabungen an die Begünstigten. Als Stifter hat man so weniger Kosten und Aufwand, als wenn man seine eigene Stiftung gründet. Der Stifter bestimmt selbst, welchen Zweck der Stiftungsfonds trägt und ob im Namen des Stifters oder anonym ausbezahlt werden soll.
Eine vorgängige Finanzplanung ist wichtig
Die Überschreibung von Vermögen auf eine Stiftung kann man nicht widerrufen, und Entnahmen für den persönlichen Bedarf sind nicht zulässig. Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten weitergeben möchten, sollten Sie Ihre Finanzen deshalb langfristig und sorgfältig planen, damit Sie später nicht in Geld- oder Existenznot geraten.
Eine solide Finanzplanung berücksichtigt die langfristigen Einnahmen und Ausgaben, einschliesslich steigender Gesundheitskosten oder höherer Steuern. Sie zeigt auf, wie viel Geld tatsächlich für eine Stiftung zur Verfügung steht.
Sie möchten eine eigene Stiftung gründen? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt. Oder möchten Sie sich der VZ Dachstiftung anschliessen? Alles Wichtige zur VZ Dachstiftung erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt. Bei Fragen helfen Ihnen die Expertinnen und Experten des VZ gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin im VZ in Ihrer Nähe.