Geld und Partnerschaft: Vermeiden Sie diese häufigen Fehler
Wer in einer Ehe oder im Konkubinat lebt, sollte rechtzeitig einige wichtige Punkte abklären. Oft stellt man dann fest, dass es um die Pensionierung, die Steuern oder um den Nachlass anders steht als gedacht.
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Viele Paare meinen, ihre Finanzen genau im Griff zu haben. Spätestens bei der Pensionierung merken sie dann, dass sie jahrelang von falschen Annahmen ausgingen. Solche Irrtümer können einschneidende Folgen haben. Wer das verhindern will, sollte folgende Fehler kennen – und sie vermeiden:
Fehler 1: Auf doppelte AHV-Rente hoffen
Die AHV bezahlt beiden Partnern je eine eigene Rente, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Aber: Bei Ehepaaren ist die Summe der beiden Renten auf 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende begrenzt. Pensionierte Ehepaare erhalten 2024 also höchstens 3675 Franken im Monat.
Unverheiratete Paare dagegen können zusammen bis zu 4900 Franken bekommen, wenn beide Lebenspartner die Voraussetzungen für eine Maximalrente erfüllen.
Tipp: Lassen Sie Ihre AHV-Rente von der AHV-Ausgleichskasse berechnen. So können Sie besser einschätzen, wie viel Geld Ihnen nach der Pensionierung zur Verfügung stehen wird. Um Lücken zu vermeiden, sollten Sie zudem alle fünf Jahre prüfen, ob Ihre AHV-Beiträge korrekt überwiesen wurden.
Fehler 2: Vorsorge gleichzeitig beziehen
Viele Paare wollen sich all ihre Guthaben aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a zusammen auszahlen lassen. Das ist aber oft keine gute Idee. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden nämlich in der Regel alle Bezüge eines Jahres zusammen – in den meisten Kantonen auch die des Ehepartners. Die Folge: Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Steuerjahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Guthaben aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a sollte man deshalb möglichst über mehrere Jahre verteilt beziehen. So kann man oft viel Steuern sparen, wie das Beispiel in der Tabelle zeigt.
Fehler 3: Nachlass nicht regeln
Viele Eheleute gehen davon aus, dass sie automatisch alles erhalten, wenn ihr Partner stirbt. Das stimmt aber nicht. Ohne Testament bekommen der überlebende Partner nur die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte geht an die Kinder. Unter Umständen reicht das jedoch nicht aus. Denn vielleicht fehlt dem überlebenden Ehepartner das Geld, um das Eigenheim und die Hypothek weiterhin zu finanzieren oder um die Kinder auszuzahlen. In einem Testament kann man den Ehepartner stärker begünstigen und ihm respektive ihr bis zu 3/4 des Nachlasses zuweisen. Wer sich gegenseitig so gut wie möglich absichern will, kann noch mehr tun: In einem Ehevertrag weisen die beiden Ehepartner sich zum Beispiel die gesamte Errungenschaft zu. Das ist der Teil des Vermögens, den beide während der Ehe zusammen aufgebaut haben.
Für unverheiratete Paare gilt: Ohne Testament geht der überlebende Lebenspartner leer aus. Paare ohne Trauschein müssen zwingend ein Testament aufsetzen, damit ein Teil des Nachlasses an den Lebenspartner geht. Wer Kinder hat, kann die Hälfte des Nachlasses an den Lebenspartner vererben. Lebenspartner ohne Kinder können sich gegenseitig uneingeschränkt begünstigen. Aufgepasst: Je nach Kanton sind die Erbschaftssteuern für unverheiratete Paare sehr hoch.
Fehler 4: nur ein Testament
Manchmal will ein Paar ein Testament gemeinsam aufsetzen. Achtung: So ein Testament ist ungültig. Das bedeutet: Beide Ehepartner müssen ihr Testament separat und eigenhändig aufsetzen. Es muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein.
Tipp: Lassen Sie Ihr Testament von einer Fachperson überprüfen. Denn verletzt es Formvorschriften oder gesetzliche Rahmenbedingungen, kann es ungültig sein oder vor Gericht angefochten werden.
Sie möchten alles richtig machen? Bestellen Sie das kostenloses Merkblatt für Ehepaare respektive für unverheiratete Paare. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.