Kapitalbezug und Rente kombinieren
Angehende Pensionierte müssen sich entscheiden, ob sie ihr Pensionskassengeld als Rente oder zumindest teilweise als Kapital beziehen. Mit der richtigen Mischung lassen sich die Vorzüge beider Varianten kombinieren und die Risiken verteilen.
Beitrag empfehlen
Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Mit dem ausbezahlten Kapital kann man sich jederzeit besondere Wünsche erfüllen.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Auch Ehepaare wählen häufig einen Mittelweg: Ein Ehepartner bezieht das Kapital, der andere die Rente. Grundsätzlich sollte der Ehepartner die Rente beziehen, dessen Pensionskasse den höheren Umwandlungssatz anwendet und somit die höhere Rente aus demselben Guthaben zahlt.
Vergleichen sollte man aber auch die Leistungen an den überlebenden Ehepartner. In der Regel bekommen Witwen und Witwer 60 Prozent der Altersrente. Einige Pensionskassen schränken ihre Leistungen jedoch ein, wenn der Altersunterschied zwischen den Eheleuten sehr gross ist oder wenn die versicherte Person erst spät geheiratet hat.
Und schliesslich kann auch die Lebenserwartung der Ehepartner eine wichtige Rolle spielen. Weil Frauen in der Regel länger leben, beziehen sie ihre Rente länger als gleichaltrige Männer. Sind beide Ehepartner etwa gleich alt, sollte eher die Frau die Rente beziehen. Anders verhält es sich, wenn ihre Lebenserwartung aus gesundheitlichen Gründen stark verkürzt ist.