Rente oder Kapital beziehen: 10 Tipps für Ihren Entscheid
Ob Sie bei der Pensionierung Ihre Pensionskasse auszahlen lassen oder das Guthaben als Rente beziehen, ist ein Entscheid mit weitreichenden Folgen. Sowohl der Kapitalbezug als auch die Rente haben Vor- und Nachteile.
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Erkundigen Sie sich frühzeitig nach der Anmeldefrist für einen Kapitalbezug
Die Frist beträgt je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre. Zwar sind viele Pensionskassen heute froh um jeden Versicherten, der sein Guthaben auszahlen lässt, statt es als Rente zu beziehen. Wer die Anmeldefrist verpasst, kann aber nicht mehr auf einer Kapitalauszahlung bestehen.
Rechnen Sie mit einer tieferen Rente, als in Ihrem aktuellen PK-Ausweis steht
Das neueste VZ Pensionierungs-Barometer zeigt, dass die Renten aus der Pensionskasse heute fast 40 Prozent tiefer sind als vor 22 Jahren. Zwar ist die AHV-Rente in dieser Zeit wegen des Teuerungsausgleichs um rund 19 Prozent gestiegen. Das reichte aber nicht aus, um den Rückgang der Pensionskassenrente auszugleichen.
Und weil die Menschen immer älter werden, sind die Pensionskassen gezwungen, ihren Renten-Umwandlungssatz in den nächsten Jahren noch weiter zu senken. Das bedeutet, dass die Lücke zwischen dem letzten Lohn und der Rente immer grösser wird, vor allem bei Erwerbstätigen mit mittleren und hohen Einkommen.
Dabei bekommt ein Mann, der 100’000 Franken pro Jahr verdient, gemäss dem Pensionierungs-Barometer schon heute nur rund 52 Prozent seines Lohns als Rente. Bei 150’000 Franken Einkommen sind es sogar nur etwa 43 Prozent. Prüfen Sie anhand einer Budgetplanung, ob Ihre voraussichtliche Rente reicht, um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu halten.
Erstellen Sie einen Finanzplan mit unterschiedlichen Szenarien
Vergleichen Sie im Finanzplan, wie sich Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum je nach Bezugsform des PK-Guthabens entwickeln. Wichtig ist, dass die Annahmen realistisch sind – zum Beispiel die Rendite der Anlagen oder die Inflation, die Ihre Lebenshaltungskosten im Lauf der Jahre ansteigen lässt.
Kaum eine Pensionskasse gleicht die Teuerung aus. Das bedeutet, dass man sich mit den Jahren immer weniger leisten kann. Die Kaufkraft einer Rente von heute 5000 Franken sinkt bei einer jährlichen Inflation von 1 Prozent in 10 Jahren auf rund 4500 Franken, bei 2 Prozent Inflation auf 4100 Franken und bei 3 Prozent auf 3700 Franken.
Der Kapitalbezug ist steuerlich attraktiver als die Rente
Die Pensionskassenrente muss man vollumfänglich als Einkommen versteuern. Der Kapitalbezug hingegen wird nur einmal als Einkommen besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen im Jahr der Kapitalauszahlung und zu einem tieferen Steuersatz. Deshalb zahlt man bei einem Kapitalbezug auf Dauer weniger Steuern als mit der Rente, wie eine Vergleichsrechnung verdeutlicht.
Entscheiden Sie sich auf keinen Fall nur aus steuerlichen Gründen gegen die Rente
Mindestens ebenso wichtig wie die Steuern sind andere Faktoren wie die Flexibilität, die Höhe und Sicherheit des Einkommens, die Absicherung der Hinterbliebenen und des Langlebigkeitsrisikos.
Lassen Sie sich nicht von der aktuellen Lage an den Finanzmärkten leiten
Wenn die Börsenkurse steigen, tendieren angehende Pensionierte eher dazu, ihr Guthaben auszahlen zu lassen und selbst anzulegen. In einer Börsenkrise hingegen bevorzugen viele die sichere Rente.
65-jährige Männer haben statistisch gesehen noch rund 20 Lebensjahre vor sich, 64-jährige Frauen können noch mit rund 24 Lebensjahren rechnen. Bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren oder mehr wirken sich kurzfristige Schwankungen an den Börsen nur geringfügig auf die langfristige Wertentwicklung aus.
Kombinieren Sie Kapitalbezug und Rente
Das ist für viele Pensionierte die beste Variante, denn sowohl der Renten- als auch der Kapitalbezug haben gewichtige Vor- und Nachteile. Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Mit dem ausbezahlten Kapital können sie sich jederzeit Wünsche erfüllen. Bei Ehepaaren bezieht häufig ein Partner die Rente und der andere das Kapital. Was für welchen Partner besser ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Legen Sie das ausbezahlte Guthaben ähnlich an wie eine Pensionskasse
Wer sein PK-Guthaben auszahlen lässt, muss es sorgfältig anlegen, damit es bis ins hohe Alter reicht. Eine Möglichkeit besteht darin, sich an institutionellen Anlegern wie Pensionskassen zu orientieren.
Sie müssen die Altersguthaben ihrer Versicherten so anlegen, dass diese nach der Pensionierung möglichst sorgenfrei leben können. Darum richten Pensionskassen ihre Anlagestrategie konsequent auf ein langfristiges Kapitalwachstum aus, ohne Experimente einzugehen. Für Anleger, die von der Erfahrung dieser Profis profitieren wollen, hat das VZ das Vermögensverwaltungsmandat "BVG-orientiert" lanciert.
Regeln Sie Ihren Nachlass
Eine Nachlassplanung ist besonders wichtig, wenn man sein Pensionskassenkapital auszahlen lässt. Wenn sich Ehepartner nicht gegenseitig maximal begünstigen, kann der überlebende Partner in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Er muss dann unter Umständen das Eigenheim verkaufen, um die Kinder auszuzahlen, denen gemäss gesetzlicher Erbfolge die Hälfte des Vermögens ihres verstorbenen Elternteils zusteht.
Konkubinatspartner gehören nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben. Ohne die richtigen Vorkehrungen zu Lebzeiten gehen sie folglich leer aus.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Lassen Sie sich von einer unabhängigen Fachperson beraten
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