KMU ohne Nachfolger: Notfallplan für Unternehmer
Den passenden Nachfolger zu finden, ist sehr anspruchsvoll, und viele Unternehmer schieben die Suche auf die lange Bank. Doch wenn ihnen plötzlich etwas zustösst, ist der Fortbestand der Firma gefährdet.
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Wer führt das Unternehmen weiter, wenn dem Geschäftsführer etwas zustösst? Darauf haben erstaunlich viele KMU keine Antwort. Gerade KMU-Inhaber brauchen einen Notfallplan, um die Familie zu entlasten und die Zukunft der Firma zu sichern. Denn wenn der Inhaber ausfällt, steht vieles still. Die folgenden Tipps helfen, für den Notfall vorbereitet zu sein:
Erbvertrag: Weg ebnen
Geschäftsführer sollten festlegen, wer im Notfall das Ruder übernimmt. Oft arbeiten fähige Nachkommen und Kaderangestellte im Betrieb mit. Ihnen kann man ein Vorrecht für die Übernahme einräumen.
Tipp: Lassen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen: Mit einer Teilungsvorschrift halten Sie darin fest, wer die Firma nach Ihrem Tod übernehmen soll. Sonst müssen die Erben entscheiden. Weiten Sie die Zeichnungsberechtigungen auf den Kandidaten aus. So kann er die Firma auch dann weiterführen, wenn die Besitzverhältnisse noch nicht definitiv geregelt sind.
Bewertung: Preis finden
Ein Vorzugspreis erleichtert Erben oder Kaderleuten die Übernahme. Den richtigen Preis zu definieren ist aber nicht einfach. Erfahrungsgemäss setzen die meisten Inhaber den Wert zu hoch an.
Tipp: Lassen Sie Ihre Firma von einem unabhängigen Spezialisten bewerten. Auf dieser objektiven Basis können Sie im Rahmen der freien Quote früh einen Preisabschlag gewähren. Damit verringern Sie das Risiko, dass die Übernahme an einem zu hohen Preis scheitert.
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Finanzierung sichern
Geeignete Nachfolger haben in der Regel zu wenig Eigenkapital, und Banken finanzieren höchstens 50 bis 60 Prozent des Kaufpreises. Darum klappt die Übernahme oft nur mit finanzieller Unterstützung des Inhabers.
Tipp: Definieren Sie, wie weit Sie die Finanzierung mittragen möchten und prüfen Sie, ob das auch für Ihre Erben tragbar ist. Der Anspruch der Erben lässt sich zum Beispiel mit einem Darlehen abgelten, das der Nachfolger aus den künftigen Gewinnen abzahlt. Bei einer familieninternen Regelung zum Vorzugspreis gilt die Differenz zum Verkehrswert in der Regel als Erbvorbezug. Halten Sie in Ihrer Nachlassregelung fest, in welchem Zeitraum der Nachfolger diesen Betrag ausgleichen muss.
Unterstützung organisieren
Ein Notfallplan genügt nicht, um den Fortbestand der Firma zu sichern. Die Erfahrung zeigt, dass die Last zu gross ist, wenn der Nachfolger den Plan allein umsetzen muss.
Tipp: Als Inhaber können Sie im Testament einen unabhängigen Willensvollstrecker einsetzen. Er unterstützt alle Beteiligten dabei, die nötigen Schritte einzuleiten und die Bestimmungen umzusetzen, die im Erbvertrag vorgesehen sind.