PK-Jahresabschluss: Darauf sollten Stiftungsräte achten
Der Stiftungsrat ist für die finanzielle Führung der Pensionskasse verantwortlich. Diese Punkte gilt es in der Jahresrechnung einer Pensionskasse besonders zu beachten.
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Jeder Stiftungsrat muss verstehen, was die wichtigsten Kennzahlen im Abschluss seiner Pensionskasse aussagen. Das ermöglicht ihm, die kritischen Punkte in Bilanz und Betriebsrechnung zu erkennen und die richtigen Fragen zu stellen.
Im KMU-Special lesen Sie, wie Sie Ihre Pensionskasse, Versicherungen und Nachfolge optimieren können:
Ist der technische Zinssatz angemessen?
Die Kammer der Schweizer Pensionskassen-Experten hält per 30.9.2022 einen technischen Zinssatz von maximal 2,68 bzw. 2,98 Prozent für angemessen, je nachdem ob der Lebenserwartung die Periodentafel oder die Generationentafel zugrunde liegt. Pensionskassen, die einen zu hohen technischen Zinssatz anwenden, gehen ein Unterdeckungsrisiko ein.
Genügen die Rückstellungen?
Der Stiftungsrat muss die Höhe der Rückstellungen regelmässig hinterfragen. Höhere Rückstellungen können zum Beispiel nötig werden, wenn die aktuellen Sterbetafeln einen Anstieg der Lebenserwartung anzeigen.
Stimmen Schwankungsreserven und Anlagestrategie überein?
Eine Faustregel besagt, dass 50 Prozent der Aktienquote als Wertschwankungsreserve nötig sind. Eine ausreichende Schwankungsreserve verhindert, dass eine Pensionskasse sofort in Unterdeckung gerät, wenn die Rendite auf ihren Anlagen negativ ausfällt. Zu hohe Reserven sind aber nicht im Interesse der Versicherten, die in Pension gehen oder das Unternehmen verlassen.
Sind die freien Mittel gerechtfertigt?
Der Ertrag nach technischen Rückstellungen und Wertschwankungsreserven sollte möglichst laufend auf die Alterskonten der Versicherten verteilt werden. Zusätzliche freie Mittel sind nicht zu empfehlen. Solche Mittel müssen später in aufwändigen Aktionen auf Versicherte verteilt werden, die wenig oder nichts zu ihrer Bildung beigetragen haben.
Ist die Prämie risikogerecht?
Ist das Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil kleiner als die Verzinsung des Sparkapitals plus die Auflösung/Bildung technischer Rückstellungen, dann ist die Risikoprämie möglicherweise zu hoch. Das Ergebnis aus diesem Teil der Rechnung sollte langfristig ausgeglichen sein, sonst schrumpft das Vermögen der Pensionskasse. Ein Teil der einbezahlten Beiträge dient dann nicht der Altersvorsorge, sondern wird von der Risikoabsicherung aufgefressen.
Sind die Verwaltungskosten angemessen?
Wenn die Verwaltungskosten einer autonomen Pensionskasse mehr als 500 Franken pro versicherte Person betragen, ist eine Kostenoptimierung angebracht. Der Stiftungsrat kann überprüfen, ob die verrechneten Kosten angemessen sind, indem er die berufliche Vorsorge ausschreiben lässt. Auch die Kosten externer Dienstleister wie PK-Experten, Geschäftsführer und Revisionsstelle sollten regelmässig überprüft werden.