Ehe-, Erbvertrag, Testament: Was gilt in diesem Wirrwarr?
Wer seinen (Ehe-)Partner für den Todesfall so gut wie möglich absichern will, hat mehrere Möglichkeiten. Prüfen Sie, was für Sie und Ihre Familie am besten ist.
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Das Wichtigste zuerst: Wer nichts regelt, überlässt es dem Gesetz, wer wie viel erbt. Das entspricht meistens nicht dem, was man sich wünscht. Den Ehe- oder Lebenspartner bestmöglich abzusichern heisst zum Beispiel, dass die Kinder erst erben sollen, wenn beide Eltern gestorben sind. Dazu muss man wissen, welche Instrumente zur Verfügung stehen und wie man sie am besten nutzt:
Ehevertrag plus Testament
Meistens braucht es einen Ehevertrag, um seinen Ehepartner finanziell besserzustellen. Darin kann man sich gegenseitig die gesamte Errungenschaft zuweisen. Das ist der Teil des Vermögens, den man während der Ehe gemeinsam aufgebaut hat – meistens auch das Eigenheim.
Ehepaare können sich auch die Nutzniessung am gesetzlichen Erbanteil der gemeinsamen Kinder zuwenden. Ein Beispiel: Sie weisen den Kindern das Eigenheim ganz oder teilweise zu und sichern sich das Recht, darin zu wohnen, solange sie wollen. Sie können das Eigenheim auch vermieten, um mit den Einnahmen ihren Lebensunterhalt zu decken.
Vorsicht: Ein Ehevertrag allein genügt nicht. Meistens ist zusätzlich ein Testament erforderlich, um den Partner maximal zu begünstigen. Im Testament kann man den Anspruch der gemeinsamen Kinder weiter verringern, indem man sie auf den Pflichtteil von 1/4 setzt. Dazu müssen beide Ehepartner ein eigenes Testament aufsetzen – gemeinsame Testamente sind ungültig.
Testament
Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge an seine Wünsche anpassen. Ganz freie Hand hat man dabei nicht: Ehepartner und gemeinsame Kinder haben Anspruch auf ihre Pflichtteile (Grafik). Wichtig ist ein Testament für Unverheiratete: Sie zählen nicht zu den gesetzlichen Erben und gehen ohne passende Massnahmen leer aus.
Tipp: Mit dem neuen Erbrecht ist 2023 die freie Quote gestiegen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebenspartner stärker begünstigen können, indem Sie ihm im Testament die Hälfte des Nachlassvermögens zuweisen. Wenn Sie keine eigenen Kinder haben, können Sie sogar Ihr ganzes Vermögen frei vererben.
Erbvertrag
Besserstellen kann man sich auch mit einem Erbvertrag. Anders als mit dem Ehevertrag und dem Testament müssen aber alle gesetzlichen Erben einverstanden sein. Denn im Erbvertrag können die Kinder freiwillig auf ihren Erbanteil verzichten.
Tipp: Ein Erbvertrag empfiehlt sich vor allem für Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen. Wichtig ist er auch, um die Nachfolge im Unternehmen zu regeln: Im Erbvertrag kann ein Kind auf seinen Pflichtteil verzichten, um einem Geschwister die Übernahme der Firma zu erleichtern.
Sie möchten Ihren Partner bestmöglich absichern? Bestellen Sie das Merkblatt zum Thema oder sprechen Sie mit einer erfahrenen Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.