Nachlass

Eigenheim vererben: Ersparen Sie Ihrer Familie viel Ärger

Wer eine Liegenschaft an den Ehepartner oder die Kinder weitergeben will, muss aufpassen. Es braucht dafür rechtzeitig die richtigen Massnahmen.

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Renato Sauter
Nachlassexperte
Publiziert am
28. März 2024

Niemand denkt gerne daran, aber auch in harmonischen Familien kann eine Erbschaft zu Streit führen. Oft geht es dann um Immobilien. Denn eine Liegenschaft lässt sich nicht so einfach aufteilen wie zum Beispiel Kontoguthaben oder Wertschriften. Wer eine Immobilie weitergeben will, sollte zuerst unbedingt diese wichtigen Punkte regeln:

Ehepartner absichern

Stirbt der eine Ehepartner, muss der überlebende Ehepartner die Kinder auszahlen. Fehlen dazu die finanziellen Mittel, muss er im schlimmsten Fall das Eigenheim verkaufen. Ehepaare können so eine Situation aber vermeiden, wenn sie sich schon zu Lebzeiten gegenseitig absichern.

Merkblatt
Merkblatt

Liegenschaften vererben und verschenken – gut zu wissen

Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, was Sie beim Vererben oder Verschenken von Immobilien besonders beachten sollten.

Tipp: Richten Sie eine Meistbegünstigung ein. In einem Ehevertrag weisen Sie sich gegenseitig die ganze Errungenschaft zu. Das ist der der Teil des Vermögens, den Sie beide während der Ehe gemeinsam aufgebaut haben. Verringern Sie zudem den Anspruch der Kinder noch weiter, indem Sie sie in einem Testament oder Erbvertrag auf ihren Pflichtteil setzen. 

Ausgleichspflicht beachten

Viele Familien können sich heute kaum mehr ein Eigenheim leisten. Oft wollen dann die Eltern helfen und geben ihre Liegenschaft schon zu Lebzeiten an ein Kind weiter. Solch einen Erbvorbezug muss das beschenkte Kind dann später bei der Erbteilung aber ausgleichen. Oft ist der Wert der Zuwendung grösser als das, was dem Kind im Rahmen der Erbteilung zusteht. In so einem Fall muss es den Miterben die Differenz zurückzahlen.

Für das Kind kann das eine enorme finanzielle Belastung darstellen, wenn ihm die liquiden Mittel fehlen, um den übrigen Erben den Ausgleich zu bezahlen. Was oftmals als Problem dazukommt: Die Höhe des Ausgleichs hängt nicht vom Wert des Hauses beim Erbvorbezug ab, sondern vom Wert am Todestag. Oft ist dieser Wert viel höher. Im Beispiel in der Tabelle muss Markus seiner Schwester Nadine deshalb 335’000 Franken als Erbausgleich zahlen.

Tipp: Legen Sie in einem Testament oder öffentlich beurkundeten Erbvertrag fest, wie Ihre Erben den Erbvorbezug ausgleichen sollen. Solange Sie die Pflichtteile der übrigen Erben nicht verletzen, können Sie Ihr Kind auch ganz oder teilweise von dieser Pflicht befreien.

Folgen für Steuern prüfen

Geben die Eltern einem Kind das Eigenheim schon zu Lebzeiten weiter, erhalten sie dafür oft eine Gegenleistung vom Kind. Sie bekommen zum Beispiel ein lebenslanges Wohn- und Nutzniessungsrecht und können die Hypothek ans Kind übergeben. Aufgepasst: Wenn eine hohe Hypothek auf dem Haus lastet, wird das möglicherweise nicht als Schenkung anerkannt, sondern als Verkauf gewertet. Dann werden Grundstückgewinnsteuern fällig, in einigen Kantonen auch Handänderungssteuern.

Tipp: Viele Kantone kennen die Regel, dass mindestens 25 Prozent des Verkehrswerts der Liegenschaft geschenkt werden müssen, damit die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben wird. Wenn die Gegenleistung im Verhältnis zur Schenkung zu hoch ist, sollten Sie rechtzeitig die Hypothek reduzieren oder das Nutzniessungs- oder Wohnrecht zeitlich befristen. Das steigert den Wert der Schenkung.

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