Einzelfirma gründen: Was Sie beachten sollten
Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert. Wichtige Fragen stellen sich für Selbstständige aber bei der Vorsorge, Steueroptimierung und Buchhaltung.
Beitrag empfehlen
Die Einzelfirma gehört zusammen mit der GmbH und der Aktiengesellschaft zu den beliebtesten Rechtsformen von Firmengründern in der Schweiz. Eine Einzelfirma besteht, sobald eine natürliche Person ein Geschäft im kaufmännischen Sinn betreibt und die Kriterien der AHV für eine selbstständige Tätigkeit erfüllt: Mehrere Auftraggeber, Auftreten am Markt unter eigenem Namen, in unabhängiger Stellung, bereits getätigte Investitionen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
Ein Eintrag im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken vorgeschrieben. Die Registrierung kann aber bereits vorher sinnvoll sein: Lieferanten und Kunden zum Beispiel, die einen Auszug verlangen, gibt der Handelsregistereintrag Sicherheit.
Eine Pflicht zur Buchführung besteht ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken. Solange der Umsatz unter dieser Schwelle liegt, genügt im Prinzip eine einfache Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen.
Der Familienname muss im Firmennamen enthalten sein. Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind höchstens als Zusatz zulässig.
Firmenvermögen und Gewinn unterliegen der Einkommens- und Vermögenssteuer von Privatpersonen. Auf dem Gewinn werden zudem AHV-, IV- und EO-Beiträge fällig.
Geht eine Einzelfirma Konkurs, haften Inhaber mit ihrem Privatvermögen. Immer mehr Neugründer entscheiden sich darum für eine AG oder GmbH, wo sich die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt. So verlieren sie nicht alle ihre Ersparnisse, falls die Firma scheitern sollte.
Im KMU-Special lesen Sie, wie Sie Ihre Pensionskasse, Versicherungen und Nachfolge optimieren können:
So gründen Sie eine Einzelfirma
Möchten Sie eine Einzelfirma gründen, müssen Sie ihre Selbstständigkeit der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden. Die Ausgleichskasse prüft dann, ob Sie als "selbstständig" im Sinne des Sozialversicherungsrechts anerkannt werden.
Die Anerkennung der Selbstständigkeit hat zur Folge, dass lediglich die staatliche Vorsorge mit AHV, IV und EO obligatorisch ist, man sich nicht bei der Arbeitslosenkasse versichern kann und der Anschluss an eine Pensionskasse freiwillig ist. Sie müssen also entscheiden, ob Sie besser mit oder ohne Pensionskasse vorsorgen.
Je höher der Lohn ist, desto attraktiver ist es aus steuerlichen Gründen, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Selbstständige sind bei der Wahl der Pensionskasse aber eingeschränkt: Sie können nur entweder der Pensionskasse ihres Berufsverbandes, jener ihrer Angestellten oder der BVG-Auffangeinrichtung beitreten.
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche
Überlegen Sie gut, was Sie sich am Anfang zumuten können. Buchhaltung, Steueroptimierung und das Abklären des Versicherungs- und Vorsorgebedarfs zum Beispiel sind anspruchsvolle Aufgaben, die viele Neugründer überfordern. Wer sich auf das operative Geschäft konzentrieren und möglichst rasch viele Kunden gewinnen will, sollte diese Arbeiten an eine Fachperson delegieren.
Die Experten des VZ unterstützen Sie vor, während und nach der Gründung. Sie setzen mit Ihnen zusammen die Firma Schritt für Schritt auf, klären den Versicherungs- und Vorsorgebedarf für Sie ab und nehmen Ihnen auf Wunsch auch treuhänderische Aufgaben wie die Buchhaltung und Steueroptimierung ab.
Sie möchten Ihre eigene Firma gründen? Bestellen Sie jetzt das kostenlose Merkblatt oder sprechen Sie ganz unverbindlich mit einer Fachperson vom VZ.