AG gründen: Das müssen Sie beachten
Eine AG gründen in der Schweiz vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Haftung beschränken möchten und über das dafür nötige Startkapital verfügen. Die Aktiengesellschaft entsteht mit dem Eintrag im Handelsregister. Zuvor müssen die Gründungsdokumente erstellt und das Aktienkapital eingezahlt werden.
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Die AG gehört zusammen mit der GmbH und der Einzelfirma zu den beliebtesten Rechtsformen von Firmengründern in der Schweiz. Das liegt vor allem daran, dass sich bei Aktiengesellschaften die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Nur Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung einer AG haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie fahrlässig oder gesetzeswidrig handeln.
Eine AG kann durch eine natürliche oder juristische Person allein oder durch mehrere zusammen gegründet werden. 100'000 Franken sind das minimale Aktienkapital. Mindestens 20 Prozent des Aktienkapitals müssen bei der Gründung einbezahlt sein, im Minimum aber 50'000 Franken.
Aktiengesellschaften sind buchführungspflichtig und müssen ihren Jahresabschluss revidieren lassen. Unter gewissen Umständen, die in Art. 727 OR festgelegt sind, gilt eine eingeschränkte Revisionspflicht. Bei weniger als zehn Vollzeitbeschäftigten können Aktiengesellschaften ganz auf eine Revision verzichten. Der Firmenname ist grundsätzlich frei wählbar, er darf aber nicht anstössig oder irreführend sein und muss den Zusatz AG enthalten.
Verkauft ein Aktionär Anteile seiner Aktiengesellschaft, ist ein allfälliger Kapitalgewinn steuerfrei. Diesem Vorteil steht allerdings der Nachteil der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gegenüber. Die AG bezahlt auf dem Gewinn Ertragssteuern. Den als Dividende ausgeschütteten Gewinn müssen Aktionäre privat nochmals versteuern. Auch zahlen Aktionäre auf dem Wert ihrer Anteile Vermögenssteuern, obwohl die AG auf ihrem Eigenkapital bereits eine Kapitalsteuer entrichten muss. Mit dem richtigen Mix aus Lohn- und Dividendenbezügen können Firmeninhaber diese Doppelbelastung mildern.
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Gründungsprozess bei einer AG
Für die Gründung einer AG müssen Sie die erforderlichen Gründungsdokumente erstellen. Dazu gehören vor allem die Statuten und die Anmeldung für den Eintrag ins Handelsregister. In der Folge überweisen Sie das Gründungskapital auf ein Sperrkonto einer Schweizer Bank Ihrer Wahl. Die zentralen Dokumente müssen von einem Notar öffentlich beurkundet und danach an das Handelsregister weitergeleitet werden. Das Handelsregister prüft die Dokumente und publiziert die Gründung anschliessend im Handelsamtsblatt. Damit gilt die AG als gegründet.
Nun müssen Sie als Neugründer alle obligatorischen Versicherungen organisieren. Nach der Eintragung im Handelsregister erhalten Sie in der Regel von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ein Anmeldeformular. Damit melden Sie sich und Ihre Firma für die Sozialversicherungsbeiträge der AHV, IV, EO und ALV an. Ebenfalls vorgeschrieben sind Unfallversicherung und Pensionskasse. Entscheiden Sie sich am besten für einen günstigen Anbieter, damit mehr Geld für den Aufbau der Firma bleibt.
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